Moin zusammen,
mal angenommen, für ein Land, z.B. Pakistan, gibt das Auswärtige Amt eine Teil-Reisewarnung heraus.
Dürfte dann ein Arbeitgeber eine Dienstreise in einen Teil des Landes anordnen, der nicht in dieser Reisewarnung erwähnt ist?
Dürfte ein Arbeitnehmer eine Reise in ein solches Land verweigern bzw. was könnte ihm disziplinarisch drohen, wenn er eine Reise in ein solches Land verweigert?
Danke und Gruß
heavyfuel
Kommt darauf an
Hi!
Dürfte dann ein Arbeitgeber eine Dienstreise in einen Teil des
Landes anordnen, der nicht in dieser Reisewarnung erwähnt ist?
Das hängt von dem Job ab.
Ein Journalist für Kriegsberichterstattung wird ainer anderen Beurteilung unterliegen als ein Innendiensthandwerker.
Dürfte ein Arbeitnehmer eine Reise in ein solches Land
verweigern
Verweigern darf man das natürlich immer.
bzw. was könnte ihm disziplinarisch drohen, wenn er
eine Reise in ein solches Land verweigert?
Schlimmstenfalls die Kündigung, aber das hängt von den Details der Beschäftigung ab.
Gruß
Guido