Guten Tag,
muss es eine richterliche Anordnung für die Polizei geben um einen Bluttest durchführen zu lassen oder nicht? Ich habe mal irgendwo( Internet?)gelesen, dies sei seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings würden sich bis heute nicht alle Polizisten daran halten,meistens aus Unkenntnis.Falls es keine richterliche Anordnung gab, ein Bluttest aber trotzdem durchgeführt wurde, ist dieser dann vor Gericht als Beweis zulässig?
Hallo,
eine richterliche Anordnung dürfte zumindest dann überflüssig sein, wenn der Betroffene der Blutentnahme zugestimmt hat. Hat er das denn, oder wurden Zwangsmittel angewendet?
Gruß
smalbop
Guten Tag,
muss es eine richterliche Anordnung für die Polizei geben um
einen Bluttest durchführen zu lassen oder nicht?
Welcher Art Bluttest? Derer gäbe es viele. Die Polizei nimmt keine Bluttests vor, sie nimmt nur Blutproben die dann ein Wissenschaftler auswertet.
Ich habe mal
irgendwo( Internet?)gelesen, dies sei seit 2006 gesetzlich
vorgeschrieben. Allerdings würden sich bis heute nicht alle
Polizisten daran halten,meistens aus Unkenntnis.Falls es keine
richterliche Anordnung gab, ein Bluttest aber trotzdem
durchgeführt wurde, ist dieser dann vor Gericht als Beweis
zulässig?
Die körperliche Untersuchung, die du sicher meinst, ist für den Beschuldigten im § 81 a StPO, für andere Personen (Zeugen) im § 81 c StPO geregelt.
Beiden Rechtsvorschriften gemein ist, dass grundsätzlich ein Richtervorbehalt besteht, jedoch bei Gefahr im Verzuge auch die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen (die Polizei) die Untersuchung anordnen dürfen.
Also wird dem Alkoholsünder, der des Nachts am Steuer aufgegriffen wird, immer noch auf Anordnung der Polizei durch einen Arzt das Blut entnommen.
Gruss
Iru
Hallo,
danke für die antworten, ich habe mich wahrscheinlich etwas unglücklich ausgedrückt. Es geht nicht um eine Alkoholfahrt! Ich wollte wissen, ob die Polizei ohne richterliche genehmigung eine Blutprobe anordnen darf oder nicht.Alkoholatemtest war negativ, Urintest war positiv auf Opiate, welche allerdings ärztlich angeordnet waren und das auch der polizei bekannt war.
Muß also ein solcher test richterlich genehmigt, bzw. angeordnet werden oder nicht?
Hallo,
Irubis hat es ja gut beschrieben. Wenn Gefahr im Verzug ist, wird Blut auch ohne richterliche Anordnung genommen.
Und mit „ärztlich angeordneten Opiaten“ darf man ganz normal Auto fahren?
Bei meinen steht es anders in der Gebrauchsanleitung…
Grüße
Didi
Also nochmal:
Blutproben werden bei allen möglichen Straftaten durch einen approbierten Arzt auf Anordnung der Polizei genommen. In den meisten Fällen wird das - trotz des Richtervorbehalts - durch die Polizei angeordnet.
Warum ist das so?
Gerade bei bewusstseinsverändernden Drogen im Blut (sei es Alkohol oder BTM) ist die Wirkung der Drogen ständig im fluss. Daher kommt es darauf an, möglichst zeitnah die Probe zu nehmen. Würde man dann noch versuchen, einen Bereitschaftsrichter zu erreichen, könnte es durchaus sein, dass sich die Probe aufgrund Zeitverzug erübrigt (Wobei, nebenher gesagt, der Bereitschaftsrichter ziemlich stinkig werden würden, wenn man ihn gerade Nachts wegen einer Blutprobe rausklingelt - denn es gibt nicht nur ein Drogen/Alkoholdelikt in einer Nacht). Deswegen wird in den meisten Fällen die Anordnung durch einen Ermittlungsbeamten der StA (so wie es das Gesetz vorsieht) getroffen.
Gegen diese Anordnung bleibt jedem das Recht auf Beschwerde.
Die Antwort auf deine Frage „Muß also ein solcher test richterlich genehmigt, bzw. angeordnet werden oder nicht“ lautet also: NEIN, er braucht nicht richterlich angeordnet werden, wenn Gefahr im Verzuge vorliegt.
Um auf deinen Fall zurückzukommen: Wenn ein Urintest positiv war, dann hat die Polizei schon den begründeten Verdacht, dass der Fahrer des Kfz nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen - egal ob der Arzt es verordnet hat oder nicht. Die Blutprobe „rundet“ die Sache nur noch ab, vielleicht sogar zum Vorteil des Verdächtigen.
Gruss
Iru
auf Anordnung der Polizei genommen.
Hi,
und genau mit dieser Praxis sind die Polizisten auf die Nase gefallen.
http://www.nw-news.de/owl/3080226_Blutprobe_auch_nac…
Das wäre nur zulässig wenn kein Richter erreichbar ist. Ob da ein Richter für zwei Minuten seinen Schlaf unterbrechen muss ist bedeutungslos, er muss ja oder nein sagen.
Q-Gruß
Hallo Q,
damit sind die Beamten tatsächlich auf die Nase gefallen. Leider sind es immer wieder die Polizisten, die auf dieselbe fallen. Das Problem bei solcherart Anordnungen ist tatsächlich die Justiz. Du hast durchaus Recht, wenn du sagst, dass der Richter seinen Schlaf um 2 Minuten unterbrechen kann. Nur leider sieht das der Richter sehr viel anders. Wenn du als Polizist zwei- oder dreimal in der Nacht den gleichen Richter antelefonierst und eine Anordnung haben willst, wirst du dir einiges anhören dürfen (im besten Fall verbittet es sich derartige Störungen wegen solcher „Kleinigkeiten“). So ist die traurige Wirklichkeit. Und wenn der Richter unwillig ist, sich überhaupt die Schilderung des Beamten anzuhören, dann stände die Frage im Raum, ob der Beamte selbst anordnen muss, weil kein Richter erreichbar ist. Das Urteil des OLG ist meiner Meinung auch nur dadurch entstanden, dass die OLG-Richter kaum Bereitschaftsdienst für derartige Fälle machen müssen. Wären sie selbst davon betroffen, sähe das Urteil vermutlich anders aus.
Für die Polizei wäre es wirklich gut, wenn die Verantwortung von ihren Schultern auf die des Richters übertragen würde, also ständig ein Richter bereit wäre, sie anzuhören und Entscheidungen zu treffen. Damit würde sicherlich auch die Frage des UP beantwortet werden.
So denke ich aber, dass das bröckchenweise Hinwerfen von Infos zum fiktiven Fall kaum Möglichkeiten zu einer konkreten Antwort lässt.
Gruss
Iru
Richter müssen Blutprobe anordnen
Eine Blutprobe bei Autofahrern darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig sprach einen Mann frei, den das Amtsgericht Ratzeburg wegen Fahrens unter Haschischeinfluss zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt hatte. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizeibeamter nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe angeordnet - zu Unrecht, wie das OLG bekannt gab.
Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, lediglich in Ausnahmefällen auch Staatsanwaltschaft oder Polizei. (AZ: 1 SsOWI 92/09)
Aus dem aktuellen ARD-Teletext.
Richter reagieren eben gereizt auf echte oder vermeintliche Beschneidungen ihrer echten oder vermeintlichen Kompetenzen. Die Frage, ob das Vorgehen der Polizei sachgerecht und angemessen war und richterlich genehmigt worden wäre, wenn nur ein Richter ansprechbereit gewesen wäre, muss da schon mal hintanstehen.
Gruß
smalbop