ich will von einem Bekannten ein Grundstück mit mehreren Garagen pachten und diese als Lagerräume an privat und gewerbliche Mieter vermieten.
Muss ich hierfür ein eigenes Gewerbe „Vermietung von Lagerräumen / Garagen“ anmelden, oder kann ich dies quasi von Privat machen und in der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung angeben?
Wie das in Deinem Fall aussieht solltest Du lieber noch mal beim Steuerberater nachfragen.
Grüße
Steffen
Hallo,
ich will von einem Bekannten ein Grundstück mit mehreren
Garagen pachten und diese als Lagerräume an privat und
gewerbliche Mieter vermieten.
Muss ich hierfür ein eigenes Gewerbe „Vermietung von
Lagerräumen / Garagen“ anmelden, oder kann ich dies quasi von
Privat machen und in der Einkommenssteuererklärung als
Einkünfte aus Vermietung angeben?
da kenne ich mich nicht aus. Am besten entweder einen Steuerberater fragen oder auch beim Finanzamt mal nachfragen. Das Finanzamt gibt Bürgern in Steuerangelegenheiten Auskunft und kennt sich sicher auch mit dieser Angelegenheit aus.
Das ist schwer zu sagen mit den Garagen, Aber einen ähnlichen Fall gibt es in meiner Familie. Mein Vater hat einen Recht grosses Grundstück gepachtet, das nur für Grün gedacht ist (es darf nichts festes gebaut werden (z.B. Haus)). Da dies Grundstück für ihn allein zu gross ist hat er einige Teile weiter vermietet und er hat kein Gewerbeschein.
Ob man diesen fall auch auf Garagen anwenden kann, weiss ich leider nicht.
Hallo,
die Frage müsste zwar an einen Steuermann gehen, aber es ist nicht schwierig. Wenn ich ein Gewerbe betreiben will, muss ich eine Anmeldung machen. Wenn ich eine Anmeldung mache, muss eine Steuer dafür zahlen. Dazu kann ich auch meine Kosten absetzen, aber und dass ist wichtig, ich benötige eine Überschussrechnung. Diese wird in der Steuer als GSE bezeichnet und muss auch ausgefüllt werden. Also nur ein VV ausfüllen ist nicht genug.
Mfg
Tummle
die Einkünfte aus der Vermietung der angegebenen Garagen können gewerblich als auch privat erklärt werden. Zubeachten ist die richtige steuerliche Betrachtung. Einerseits sind die Einahmen aus der Vermietung im umsatzsteuerlichen Sinne als steuerpflichtig zu beurteilen; doch sollte die Kleinunternhemer-Regelung (Umsatz
Hallo,
das ist eher eine steuerrechtliche als eine Miet-Frage.
Ich kann sie nicht beantworten.
Dein Steuerberater oder Dein Sachbearbeiter im Finanzamt sollten Dir verbindlich und kostenlos antworten können. Ich würde da kein Risiko eingehen.
Rein gefühlsmässig würde ich auf ein Kleingewerbe tippen, da Du einkaufst und verkaufst.
Hallo,
das ist eine Frage des zu erwartenden „Umsatzes“. Es gibt da Grenzwerte, die ggf. eine Gewerbeanmeldung und entsprechende Steuermeldungen notwendig machen.
Also eine Frage an den Steuerberater. Man kann durchaus als Privatmann an einen Gewerbetreibenden Miete berechnen, ohne selbst ein Gewerbe anzumelden.
Man muss bei der Miete nur aufpassen, dass keine MWSt.-Fehler entstehen. Wie gesagt Frage an den heimischen Steuerberater , was da am Günstigsten ist.
sorry, aber das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich würde hier einen Steuerberater fragen oder beim Finanzamt anrufen (dort sind die Auskünfte in der Regel kostenlos).