laut §3 BUrlG hat ein Arbeitnehmer Anpruch auf 24 Werktage Urlaub. Soweit ich weiß, gilt dies für Vollzeit-Beschäftigte. Aber was bitteschön ist Vollzeit in diesem Zusammenhang?
Gilt das für die, die eine 6-Tage-Woche haben? Könnte dann der Anspruch für Arbeitnehmer, die nur 5 Tage pro Woche arbeiten, entsprechend gekürzt werden? Oder gilt es für 5-Tage-Wochen und bei einer 6-Tage-Woche muss entsprechend erhöht werden?
Ich weiß nur, dass bei einer Teilzeit-Beschäftigung der Urlaub anteilig gekürzt werden darf. Aber leider weiß ich nix genaues.
Und jetzt kam bei einer Diskussion auf, dass es ja wohl eigentlich nicht sein kann, dass Menschen, die 5 Tage pro Woche arbeiten, gesetzlich genau so vie Anspruch haben wie diejenigen, die 6 Tage in der Woche arbeiten.
ganz einfach: Alle haben vier Wochen Urlaub, bei Leuten, die 5 Tage pro Woche arbeiten, sind das 20 Arbeitstage, bei solchen, die 6 Tage pro Woche arbeiten 24 Arbeitstage, bei solchen, die nur einen Tag in der Woche arbeiten, 4 Tage.
Die Umrechnung ist zwingend, sobald nach einem System mit feststehender Freizeit an weniger Tagen als an allen Tagen Montag bis Samstag gearbeitet wird.
Die Umrechnung ist zwingend, sobald nach einem System mit
feststehender Freizeit an weniger Tagen als an allen Tagen
Montag bis Samstag gearbeitet wird.
Gibts da irgendwo noch was schriftlich drüber, z. B. eine Durchführungsverordnung oder so? Wäre schön, wenn ich einen „offiziellen Beleg“ dafür hätte für den Unterricht.
Gibts da irgendwo noch was schriftlich drüber, z. B. eine
Durchführungsverordnung oder so? Wäre schön, wenn ich einen
„offiziellen Beleg“ dafür hätte für den Unterricht.
Vorab: Wieso werden die FAQ - hier die FAQ:2004 eigentlich so beharrlich ignoriert?
Vorab: Wieso werden die FAQ - hier die FAQ:2004 eigentlich so
beharrlich ignoriert?
Sorry, aber zeitweise ignoriere ich sie wirklich. Vor allem dann, wenn ich - wie in letzter Zeit häufig (wenn auch in anderen Brettern) - nicht wirklich brauchbares gefunden habe. Ich gelobe Besserung!