Hallo zusammen !
Angenommen ein Mitarbeiter scheidet im Jahr 2000 - nach 20 Dienstjahren - bei einem großen Automobilunternehmen aus. Der Arbeitgeber bestätigt ein Versorgungsguthaben ( Betriebsrente ) von 100.000 Euro bzw. eine monatlichen Betriebsrente über 500 Euro.
Vor Eintritt in die gesetzliche Rente erkundigt sich der Arbeitnehmer bei seinem ehemaligen Arbeitgeber über den aktuellen Kontostand bzw. die monatlich zu erwartende Zahlung.
Die schriftliche Antwort de Autokonzerns : Keine Anpassung in den vergangenen Jahren , da das Guthaben bzw. die monatliche Rente bereits beim Ausscheiden hochgerechnet wurde auf den zu erwartenden Betrag im Renteneintrittsalter.
Eine Antwort auf die Frage mit welchen prozentualen Steigerungen im Jahr 2000 denn kalkuliert wurde steht noch aus.
Über Rückmeldungen zu diesem Sachverhalt freue ich mich.
Grüße rolly