Anpassung der Nebenkosten zugunsten des Mieters

Nach der Nebenkostenabrechnung 2011/12 ergab sich ein Guthaben von fast 1800.- €. Der Vermieter sah darin keine Veranlassung die Nebenkostenzahlungen anzupassen. Ist der Vermieter dazu verpflichtet? Habe ich ein Recht die Anpassung zu meinen Gunsten zu fordern? Wie lange muss ich eigentlich auf eine NK-Abrechnung warten? In diesem Fall hat sich der Vermieter 11 Monate Zeit gelassen.

Hallo philoutelist,

auch der Mieter kann die Betriebskostenpauschale verändern.
Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html
Am besten dem Vermieter schriftlich mit Begründung mitteilen, dass aufgrund der offensichtlich zu hoch angesetzten Vorauszahlungen ab Zeitpunkt x der monatlich Überweisungsbetrag um xx€ reduziert wird.

Kein Wunder, dass der Vermieter sich in diesem Falle Zeit lässt mit der NK-Abrchnung. So billig bekommt er keinen Kredit! Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes beim Mieter eingehen. Also: Die Abrechnung für 1.1.2012 - 31.12.2012 muss spätestens am 31.12.2013 im Briefkasten sein. Das ist noch lange hin.

Viel Erfolg
Mary

PS: Wenn Dir die Antwort gefällt, freue ich mich über ein Sternchen!

Hallo,
eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen darf gemäß § 560 Abs. 4 BGB erst nach einer Abrechnung über die Betriebskosten verlangt werden. Die Minderung hat zur Voraussetzung, dass sich aus der Betriebskostenabrechnung ein anspruch des Mieters ergibt.
Die Erklärung muss in Textform erfolgen, eine Reduzierung auf angemessene Höhe ist möglich. Unter angemessener Reduzierung ist zu verstehen, dass wenn z.B. die Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr um 10% niedriger sind, kann auch nur die Vorauszahlung um ca. 10% gemindert werden!

Hinsichtlich der Erstellung der Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter 12 Monate Zeit nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

Beste Grüße
Kocki

Hallo,

noch ein weiterer Hinweis von mir:
Wenn in der Betriebskostenabrechnung auch Heizkosten und oder Heisswasser enthalten sind, unterliegen diese Kosten jährlich starken Schwankungen. Dann kann durchaus ein Jahr wesentlich günstiger ausfallen als das nächste Jahr. In diesen Fällen kann begründet eine Reduzierung vom Vermieter nicht akzeptiert werden!

Beste Grüße
Kocki