Anpassung der Vers.-Bed. Hausratvers

Guten Tag, sehr viele Versicherungen versenden in diesem Tagen „Anpassungen der Versicherungsbedingungen“
Unsere konkrete Frage zu Hausratversicherungen: Ich finde im Kleingedruckten unserer Hausratvers. einen Passus, dass eine Wohnung oder ein Haus nur dann als beaufsichtigt gilt, wenn sich nachts eine „volljährige, dazu berechtigte Person dort aufhält“; Heißt das, dass die Wohnung nicht hausratversichert ist, wenn die Bewohner in Urlaub fahren und niemand zu Hause ist???
Danke für alle Antworten!!

aufhält"; Heißt das, dass die Wohnung nicht hausratversichert
ist, wenn die Bewohner in Urlaub fahren und niemand zu Hause ist???

Urlaub sollte in den Bedingungen enthalten sein. Ist eine Wohnung für längere Zeit nicht bewohnt (Bewohner überwintert auf Mallorca), ist dies dem Versicherer als Risikoerhöhung anzuzeigen, dann bleibt der Versicherungsschutz erhalten.

Schöne schnelle Antwort! danke! Eventuell könnte ich ja auch noch mal beim Versicherer nachfragen, wie das aussieht; erstmal traut man sich nicht so recht, will man doch keine „Schlafenden Hunde wecken“ - aber das ist wahrscheinlich eher „den Kopf in den Sand gesteckt“…
Viele frdl. Grüße und danke noch mal!
Werner in Hofheim

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noch mal beim Versicherer nachfragen, wie das aussieht;

Das ist zu empfehlen, denn der kennt Deinen Vertrag im Detail.

erstmal traut man sich nicht so recht, will man doch keine
„Schlafenden Hunde wecken“

Das ist eine verbreitete Strategie, die sich selten auszahlt. Der Versicherte hat bestimmte Obliegenheiten, die ihm selten bewußt sind, daher besser den schlafenden Hund wecken und im Schadensfall entschädigt werden, als dem Hund schlafen lassen und im Schadensfall ne lange Nase machen.

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Moin an das Hamburger Nordlicht, und herzlichen Dank nochmal. Grüße aus dem verregneten Hessen, Werner Lauer

Das ist zu empfehlen, denn der kennt Deinen Vertrag im Detail.

erstmal traut man sich nicht so recht, will man doch keine
„Schlafenden Hunde wecken“

Das ist eine verbreitete Strategie, die sich selten auszahlt.
Der Versicherte hat bestimmte Obliegenheiten, die ihm selten
bewusst sind, daher besser den schlafenden Hund wecken und im
Schadensfall entschädigt werden, als dem Hund schlafen lassen
und im Schadensfall ne lange Nase machen.