Anpassung Mietvertrag an Lebenshaltungsindex

Hallo allerseits,
ein bisher gültiger Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt hat als Anpassungsklausel den Lebenshaltungskostenindex. Bisher (7 Jahre) wurde von dieser Klausel kein Gebrauch gemacht, weil die wirtschaftliche Situation spezielle Verhandlungen zur Mietpreisfestsetzung erforderten, die auch immer wieder zu beiderseitigem Einverständnis führten. Jetzt will der Vermieter unbedingt diese Klausel auf den derzeit gültigen Lebenshaltungsindex aktualisieren. Muss diese Aktualisierung akzeptiert werden? Was geschieht, wenn man diese Aktualisierung nicht unterschreibt?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruss Reinhard

„“ Was geschieht, wenn man diese Aktualisierung nicht unterschreibt?""

Dann wird der Vermieter den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, weil es im Gewerbemietrecht keinen Kündigungsschutz gibt.

Hallo!

Eine Indexklausel nimmt man, weil man da eben nicht rechnen muss, sie wird amtlich festgestellt und veröffentlicht.
Und deshalb muss man auch nichts aktualisieren ! Es ist doch kein fester Wert als jährliche Erhöhung im Vertrag, gerade ja nicht.
Man verweist im Vertrag auf den Index, der jährlich amtlich festgelegt wird.
Den nimmt man dann als Erhöhung.

Ganz simpel !

Sie aktualisiert sich automatisch. Und ob der Vermieter sie anwendet und die Erhöhung nach Index fordert, ist doch eine zweite Sache.
Wenn er einige Jahre nichts fordert, seine Sache und Glück für Mieter. Aber sein Recht dazu verfällt nicht. Und hier ist ja nicht vergessen worden zu erhöhen. Man hat sich untereinander geeinigt, die Klausel nicht anzuwenden.
Das bedeutet aber keinen Verzicht für die Zukunft.

MfG
duck313

Moin,
mit Gewerbesachen kenn ich mich nicht aus, da kann ich leider nicht helfen.

Gruß connection

Die Aktualisierung, die der Vermieter bei einer Indexmieterhöhung anwenden möchte, braucht man nicht zu unterschreiben, die höhere Miete wird auch so fällig.
Der Vermieter wird die Erhöhung der Miete zum Soundsovielten mitteilen, zahlt der Mieter nicht, gerät man ins Mahnverfahren…

dieser index it meist nur minimal und ich schliesse mich dem an:unterschreibt man nicht,ist man sicher nicht der langjährige Mieter…

Wurde schon beantwortet. Gewerbevertrag genießt keinen Kündigungsschutz. Und die Miete kann der Vermieter so oder so erhöhen. Also unterschreiben. Schönen Tag noch

Gültige Klausesl?
Huhu,

interessant ist, ob es sich bei der Klausel um eine gültige Indexklausel handelt. Daher ist die Frage wei diese ausformuliert ist und wie lange die Laufzeit des Mietvertrages ist.