Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und bin auf diesem Gebiet totaler Neuling:
Ich habe einen am 29.03.2000 geschlossenen Mietvertrag vorliegen. Er beinhaltet die Klausel „Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Lebenshaltungskostenindex für die mitlere Verbrauchergruppe (Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalt) gegenüber dem Wert bei Beginn des Mietvertrages oder der letzten Mietanpassung um mehr als zehn Punkte (bei Basisjahr 1985 = 100) nach oben oder unten, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Höhe des Mietzinses neu zu regeln.“.
Eine Mietanpassung gab es bisher nicht, der Mietpreis liegt bei aktuell bei 345,12 €.
Nun meine Frage: Ich möchte wissen, um wieviel Prozent der Vermieter die Miete erhöhen kann und seit wann er lt. dieser Klausel schon die Erhöhung hätte durchsetzen können?!
Vielen Grüße
Sa
Hi
also 10 Punkte sind 10%. dies bedeutet das dein Vermeiter erst ab einer Änderung von diesen 10% entweder nach oben = Mehrmiete oder nach unten =wenigermiete beginnt deine Miete anzupassen. Um wieviel % das geschieht keine Ahnung das ist wieder um Verhandlungssache. aber du mußt natürlich auch mit evetuell 10 % rechnen.
gruß Peter
wohnungs- oder gewerbemietvertrag?
Zuerst: Wenn dazu KEINE vertragliche Regelung existiert, definitiv nur durch
Verhandlung !
Sollte eine salvatorische Klausel vereinbart sein, kann man zB wie folgt
rechnen:
Quotient aus „Schlußwert Vertraglicher Index zum Zeitpunkt x“ zu
„Anfangswert Neuer Index zum Zeitpunkt x“. Der dann maßgebliche Indexwert
berechnet sich diesem Quotient (=Korrekturfaktor) mal „Neuer Index zum
heutigen Zeitpunkt“
Beispiel:
Alter Index 31.12.02 = 100
Neuer Index 31.12.02 = 150
Quotient 31.12.02 = 100 / 150 = 0,66
Neuer Index heute = 200
Dein Hilfs-Index also = 0,66 x 200 = 133
Quelle: MartinBoerse 1995
Kann leider nicht helfen. Hatte die Frage übersehen und Antworte daher erst jetzt. Ich bitte um Entschuldigung.