Guten Tag Experten,
nehmen wir an ich hätte ein Tagesgeldkonto bei der Bank X beantragt. Diesen habe ich am 6. April eingereicht und der Tagesgeldsatz liegt bei 4,25% Zinsen für Neukunden und beträgt mindestens 6 Monate. Kurze Zeit später, am 9.April reudziert die Bank den Tagesgeldsatz auf 2,8% Zinsen. Das würde doch bedeuten, dass ich von den 4,25% profitiere oder? Die Bank kann sich doch nicht rausreden in dem sie sagt: „wir haben ihren Antrag zwar am 6 erhalten, aber bearbeitet wude er erst am 10.April und daher bekommen sie die 2,8%“.
Danke für die Hilfe.
Konrad.
Hallo,
ich denke mal das kann als fiktiver Fall gelten, auch wenn öfter mal in der Ich-Form geschrieben wurde.
Wann bekam man denn die Vertragsbestätigung bzw. wurde sie von Bank X abgeschickt? Und was wurde dort als Zinssatz bestätigt?
Nur was dort bestätigt wurde, gilt im Zweifelsfall. Das Angebot, dass die Bank im Internet oder in der Werbung macht, stellt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur eine Aufforderung dar seinerseits ein Angebot abzugeben.
Gruß
Da Tagesgeldkonten meist keinen festen Zins haben, sonder variabel verzinst werden unterliegen auch diese den zur Zeit stark fallenden Leitzinsen.
Senkt die EZB die Leitzinsen, so ist davon auszugehen, dass auch die Zinsen bei den Tagesgeldkonten fallen.
Hallo,
es ging jedoch um eine Neukundenaktion, bei dem die Bank einen bestimmten Zins für einen begrenzten Zeitraum garantiert.
Gruß
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Die Bank
kann sich doch nicht rausreden in dem sie sagt: „wir haben
ihren Antrag zwar am 6 erhalten, aber bearbeitet wude er erst
am 10.April und daher bekommen sie die 2,8%“.
Danke für die Hilfe.
Konrad.
Morgen,
Na gut Mahlzeit,
doch sie kann, denn in den AGBs könnte Festgehalten sein, dass der Zeitpunkt des Geldeinganges auf den Konto entscheidend für den Zinssatz ist. ist dieser (wie im Beispiel) erst am 10 April hast du die 2,8 %.
cu Naseweis