Anpassungsmöglichkeit von Erbbauzins

Guten Tag,
ich habe ein Grundstück von der Stadt gekauft, auf das noch ein Erbbaurecht liegt. Der Erbbaurechtsvertrag ist von 1929 und beläuft sich auf 7,5% des Bodenwertes, der mit 2 Reichsmark pro qm festgelegt ist (300qm Grundfläche, teilweise bebaut). Eine Wertanpassung ist nicht vereinbart. Wobei der Grundstückswert heute deutlich darüber liegt(etwa 140€/qm).

Welche Möglichkeit habe ich nun den Erbbauzins anzupassen, wenn ich von der Zustimmung der Bewohner ausgehe?

Ich bin für jede Hilfe dankbar, da die Internetrecherche nichts verwertbares ergeben hat.

Danke im voraus!

Hallo,

Tipps zur Bewertung und ggf. zur Anpassung kann man in zahlreichen Büchern finden. (Bspw. im sogn. Kleiber oder Rechte und Belastungen bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken (Autor Ralf Kröll) …)

Viele Grüße

PS: Erbbaurechte ohne Anpassungsklausel sollte man i.d.R. gem. std. Rspr. bei einem Kaufkraftschwund von mehr als 60% wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage angepassen können (auch ohne Zustimmung des Erbbaurechtsnehmers).