Hallo!
Könnte mir bitte jemand sagen, was dieser Teil meines Arbeitsvertrages aussagen soll? Was bedeutet anrechenbar und nicht anrechenbar?
Auf über- oder außertarifliche Verdienstbestandteile, die zusätzlich zum monatlich laufenden tariflichen Entgelt gewährt werden, sind ferner tariflich festgelegte Entgelterhöhungen – unabhängig von Grund und Art – sowie Erhöhungen des Tarifentgelts durch andere tarifliche Veränderungen (z.B. infolge tariflicher Umgruppierungen) ganz oder teilweise anrechenbar. Bei rückwirkenden Tariferhöhungen oder Tarifänderungen kann die Anrechnung auch rückwirkend erfolgen.
Vermindert sich damit der der übertarifliche Verdienstbestandteil mit jeder Tariferhöhung oder wird der draufgerechnet?
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!
Viele Grüße,
Andali