Anrechenbare km-Pauschale für Geschäftsfahrten

Anrechenbare km - Pauschale für Geschäftsfahrten bei der EKS

Hallo an einen Fachmann aus dem Jobcenter!

meine Frau ist auf Basis 2/3 - Stelle in der Pflege tätig, ich bin selbständig und baue wöchentlich in 5 Pflegeeinrichtungen für jeweils 2 Std. dort meinen „Mobilmarkt“ auf; Bewohner kaufen Artikel des täglichen Bedarfs.

Also vergleichbar mit einem Kleinhandwerker wie Tapezierer, Dachdecker, der täglich zu seinem „Arbeitsplatz“ fahren muss.

Daneben bestellen einige andere Pflegeheime lediglich Drogerieartikel für Verwandte ohne Angehörige. Also
Bestellung per Fax an mich, Lieferung frei Wohnbereich 2 Tage später.

Ferner stellt der Wareneinkauf einen großen Teil der Wochenarbeitszeit dar.

Ich kann den Heimbewohnern ggb. keine Tankstellenpreise abnehmen, und durch gezielte Einkäufe von wöchentlichen Angeboten kommen nicht wenige km und somit Kosten zusammen.

Aufgrund unserer beiden Einkommen erhalten wir monatlich ALG II im 2-stelligen Bereich.

Allerdings glaube ich, uns durch eine Falschinformation seit Jahren enorm benachteiligt zu haben, daher folgende Fragen
bitte:

Seniorenheim „A“ mit Mobilmarkt liegt 20 km von hier aus entfernt, aber ich muss ja logischerweise wieder nach Hause fahren und führte quasi als 20 x € 0,10 als Kosten auf, also € 2,00, fuhr aber 40 km.

War / ist das ok oder was erkennt die ARGE für Fahrten zur Betriebsstätte an?

Wenn ich Seniorenheim „B“ nur mit Pflegeprodukten beliefere, und dieses liegt 12 km einfache Strecke von hier: zählt dies ebenfalls, obwohl „nur“ Lieferung, ebenfalls als Betriebsstätte, und ich könnte die gleiche km-Pauschale wie bei (1)geltend machen, also 24 km * … Cent?

Ich fahre von unserer Wohnung aus eine Einkaufstour, und der Tachostand ist dann 45 km höher. Wieviel Cent / km kann ich hier geltend machen bitte?

Hinweise: Der Kombi ist zwar privat zugelassen, etwa 85 - 90% der Fahrtleistung ist geschäftlich, ferner wird Fahrtenbuch geführt.

Zurückliegende ALG II - Bescheide sind freilich passée, doch möchte ich in Zukunft nicht nochmals den/die gleiche(n)
Fehler machen. Der Tankwart gibt ja ALG II - Empfängern keinen Rabatt …

Deine Antwort wäre nett; so möglich, könntest Du bitte in diesen 3 Fällen ggfs. noch auf den entsprechenden „§“ aus dem SGB II verweisen?

Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende,

Josef

Hallo nach ???,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Informationen zur Absetzung hinsichtlich Nutzung Betriebs-KfZ und Privat-KfZ finden Sie in den fachlichen Hinweisen SGB II der Bundeagentur für Arbeit, Seite 9, Randziffer 11.31 und 11.32 unter dem Link

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

Was Ihre Frau betrift, sind die Fahrkosten zur Arbeit in der Regel mit dem Freibetrag, der sich nach dem Bruttolohn berechnet, abgedeckt. Es sei denn, sie kann höhere Fahrkoste nachweisen und/oder ist aufgrund der Entfernung und Schichtdienst auf das Auto angewiesen, Auch dann kann Sie jedoch nur 0,10 € je Kilometer in Ansatz bringen.

Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter nur die notwendigen und tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben anerkennt. Welche das sind, finden Sie ebeno im § 11 SGB II. Darüber hinausgehende Kosten oder Kosten, die das Jobcenter nicht als Betriebsausgaben anerkennt, wie beispielsweise Verpflegungsmehraufwand, müssen
Sie im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Birte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Fragen nicht explizit beantworten kann und im Übrigen auch nicht darf, denn die Regeln von diesem Portal verbieten das.

Ich hoffe, ich konnte mich trotzdem weiterhelfen.