Anrechenbare km - Pauschale für Geschäftsfahrten bei der EKS
Hallo an einen Fachmann aus dem Jobcenter!
meine Frau ist auf Basis 2/3 - Stelle in der Pflege tätig, ich bin selbständig und baue wöchentlich in 5 Pflegeeinrichtungen für jeweils 2 Std. dort meinen „Mobilmarkt“ auf; Bewohner kaufen Artikel des täglichen Bedarfs.
Also vergleichbar mit einem Kleinhandwerker wie Tapezierer, Dachdecker, der täglich zu seinem „Arbeitsplatz“ fahren muss.
Daneben bestellen einige andere Pflegeheime lediglich Drogerieartikel für Verwandte ohne Angehörige. Also
Bestellung per Fax an mich, Lieferung frei Wohnbereich 2 Tage später.
Ferner stellt der Wareneinkauf einen großen Teil der Wochenarbeitszeit dar.
Ich kann den Heimbewohnern ggb. keine Tankstellenpreise abnehmen, und durch gezielte Einkäufe von wöchentlichen Angeboten kommen nicht wenige km und somit Kosten zusammen.
Aufgrund unserer beiden Einkommen erhalten wir monatlich ALG II im 2-stelligen Bereich.
Allerdings glaube ich, uns durch eine Falschinformation seit Jahren enorm benachteiligt zu haben, daher folgende Fragen
bitte:
Seniorenheim „A“ mit Mobilmarkt liegt 20 km von hier aus entfernt, aber ich muss ja logischerweise wieder nach Hause fahren und führte quasi als 20 x € 0,10 als Kosten auf, also € 2,00, fuhr aber 40 km.
War / ist das ok oder was erkennt die ARGE für Fahrten zur Betriebsstätte an?
Wenn ich Seniorenheim „B“ nur mit Pflegeprodukten beliefere, und dieses liegt 12 km einfache Strecke von hier: zählt dies ebenfalls, obwohl „nur“ Lieferung, ebenfalls als Betriebsstätte, und ich könnte die gleiche km-Pauschale wie bei (1)geltend machen, also 24 km * … Cent?
Ich fahre von unserer Wohnung aus eine Einkaufstour, und der Tachostand ist dann 45 km höher. Wieviel Cent / km kann ich hier geltend machen bitte?
Hinweise: Der Kombi ist zwar privat zugelassen, etwa 85 - 90% der Fahrtleistung ist geschäftlich, ferner wird Fahrtenbuch geführt.
Zurückliegende ALG II - Bescheide sind freilich passée, doch möchte ich in Zukunft nicht nochmals den/die gleiche(n)
Fehler machen. Der Tankwart gibt ja ALG II - Empfängern keinen Rabatt …
Deine Antwort wäre nett; so möglich, könntest Du bitte in diesen 3 Fällen ggfs. noch auf den entsprechenden „§“ aus dem SGB II verweisen?
Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende,
Josef