Hallo zusammen!
Ein gedachter ehemaliger Wehrdienstleistender war nicht nur die gesetzlichen 10 Monate bei der Bundeswehr, sondern freiwillig noch zwei Monate mehr (als sog. FWDL).
Kann der gedachte ehemalige FWDL dann nur 10 Monate länger Kindergeld und Beihilfeleistungen bekommen oder die vollen „abgedienten“ 12 Monate?
Schließlich war er ja da in der Heilfürsorge der Bundeswehr und statusmäßig „Wehrdienstleistender“ und nicht etwa Zeitsoldat.
Viele Grüße und Danke für Diskussionsbeiträge schickt
Ben