Anrechenbarer Wohnraum für die Heizkostenabrechnung

Wir wohnen im Dachgeschoss und über der Wohnung befindet sich noch ein nicht isolierter und nicht beheizter Spitzboden von ca. 60m3. Die Abrechnung der Kosten erfolgt im Verhältnis 50%/50%.

Der Spitzboden wird bei der Gesamtsumme cbm beheizter Räume erfasst und zu unserer Wohnungsgröße dann hinzugerechnet. Der Spitzboden ist über das allgemein zugängliche Treppenhaus zu erreichen.

Gehört dieser Sitzboden überhaupt in die Berechnung?

Wenn ja, wie sind die Kosten dann zu verteilen?

Das kann man so nicht beantworten.

Man müsste zunächst einmal ergründen, WER diesen Spitzboden zu WELCHEM ZWECK nutzen darf.

… und bei weiteren Nachfragen hier dann auch wirklich FAQ:1129 beachten, so wie man es zwecks Absendung seiner Anfrage schon mit JA beantwortet hatte …

Guten Tag Rudi,

der Spitzboden ist für alle Hausbewohner zugänglich. Dort ist die Verteilung der SAT-Anlage und Antennenanlage für die Hausbewohner untergebracht.

Gruß Gabi

Hallo,
hast Du die untere Zeile von Rudi nicht gelesen oder immer noch nicht verstanden, was Du hier mindestens zweimal als ‚gelesen‘ bestätigt hast?

Es ist gesetzlich verboten, Rechtsberatung zu machen, wenn man kein Anwalt ist - zum Schutz der Fragenden vor falscher Beratung. Ein Anwalt haftet auch für seine Antworten, ganz im Gegensatz zu Unbekannten in einem Forum. Und natürlich schützt das zum Teil auch die Anwälte vor Billigkonkurrenz.
Dieses Verbot sollte auch hier im Forum beachtet werden, damit sich die Antwortenden nicht strafbar machen. Dementsprechend werden falsch gestellte Fragen gelöscht, um keinen Anreiz zum Rechtsbruch zu bieten und als Aufforderung an den Fragesteller, seine Frage regelkonform zu formulieren.

Also: Frage neu schreiben und diesmal ganz allgemein formulieren. Nicht ‚wir haben‘, sondern ‚Familie X hat‘ und so weiter.
Gruß
Testare_