Hallo, wer ist fit in Kindergeldfragen?
Mein Sohn hat Kl.12 absolviert und nun zur Erlangung der FH-Reife ein Berufspraktikum von einem Jahr zu absolvieren. Ein halbes Jahr hat er in der Verwaltung hinter sich, sollte dann aber eingezogen werden. Da seine Verweigerung aber zwischenzeitl. anerkannt wurde, bewarb er sich für eine Zivildienststelle, die er inzwischen angetreten hat.
Lt. Hess. Schulgesetz wird die Zivildienstzeit als ein halbes Jahr Berufspraktikum anerkannt, d.h. mit diesem zweiten halben Jahr hätte er die Voraussetzungen für die FH-Reife, also einen Schulabschul.
Hieße also im Klartext, daß der Zivi-Dienst „ausbildungsrechtlich“ gesehen ein Teil der Schulausbildung ist, oder liege ich da falsch??
Das Problem ist jetzt, daß die Kindergeldbehörde das nicht so sieht und somit das Kindergeld zw. dem ersten und dem zweiten Praktikumsteil, also Verwaltung und Zivi, nicht anerkennt und das Kindergeld verweigert.
Ein Richter am Finanzgericht meinte dazu, daß Zivildienst keine Ausbildung im klassischen Sinne sei. O.k., aber…
Frage: Wenn es als Voraussetzung für die FH-Reife gilt, dann ist es doch ein Teil der Schulausbildung!!!???
Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir mal helfen. Ich kann die Meinung des Richters nicht ganz nachvollziehen.
Gruß Zachi