Anrechnen von Kindergeld bei Mietzuschuss?

Hallo zusammen!

Ich hätte da mal eine Frage.
Die Ausgangssituation:
Meine Freundin bekommt BaföG (455€) und Kindergeld. Sie hat eine Wohnung (30qm- 330€ warm), lebt nicht bei ihren Eltern in München sondern in Bergisch Gladbach. Dort besucht sie das College. Das kostet wiederrum 295€ im Monat. Jetzt hat Sie am 27.08.2009 einen Antrag auf Mietzuschuss (Zuschuss zu den undegedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung) gestellt und der ist nach knapp 2 1/2 Monaten zurückgekommen mit der Bewilligung über 82,21€ pro Monat! das ist unverschämt! Wie will jemand von 80€ im Monat leben können?! das ist unter dem Existensminimum.

Laut Brief wurde folgendermaßen berechnet:

Regelleistungen 359,-
Mehrbedarf -
Unterkunftskosten 323,21 (gemäß Zellen F21 und F23)
Unterhalt -
Kindergeld 164,-
Bereinigtes Einkommen -
BaföG/BAB-Leistung 455,- tatsächlich gezahlte Leistungen
KdU-Zuschuss aus BaföG/BAB 72,-
sonstiges Einkommen -
Freibetrag Bafög 91,- siehe RZ 11.102 der fachl. Hinweise zu §11!

Daraus errechnet sich laut deren Rechnung ein Bedarf von 82,21€!

Meine Frage ist: ist das Anrechnen von Kindergeld überhaupt rechtens bei der Berechnung von diesen Leistungen? Und was ist ein Freibetrag BaföG??
Denn ein Klassenkamerade bei uns der auch Bafög bezieht, bekommt seine 350€-Wohnung mit rund 240€ bezuschusst! Irgendwas ist da doch nicht korrekt…

Bitte um SEHR DRINGEND HILFE!!!

Vielen Dank an Alle!!!

Sorry, aber da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Trotz dem vielen Dank für deine Anfrage.

LG

Anne

P.S.: Gib doch mal bei Wikipedia „Freibetrag“ ein; so ähnlich muss sich das im Zusammenhang mit dem Kindergeld verhalten, d.h. der Freibetrag ist deiner Freundin nicht zum Nachteil …

Hallo !
Ich blicke leider nicht so wirklich durch was Ihre Freundin im Monat nun auf der Hand hat ,aber das Kindergeld auch auf das Hartz angerechnet wird ,denke ich wird es seine Richtigkeit haben .
Aber kann es nicht mit Sicherheit sagen .
MfG

Habe bereits geantwortet!
Mail wurde 2 mal versandt!

also einnahmen sind ja z.Z. 164, 455 + 83. ausgaben: 330+295.

also hat sie zur zeit nur ca. 100 € zum Leben. das kann und darf nicht rechtens sein!:frowning:

Leider muß ich sagen, das ist alles richtig.

Die einige Möglichkeit wäre nochschKindergeldzuschuß zubeatragen. Das gleiche habe ich auch mit meinem Sohn erlebt.

Gruß Christine

Hallo zusammen

Ich hätte da mal eine Frage.
Die Ausgangssituation:
Meine Freundin bekommt BaföG (455€) und Kindergeld. Sie hat
eine Wohnung (30qm- 330€ warm), lebt nicht bei ihren Eltern in
München sondern in Bergisch Gladbach. Dort besucht sie das
College. Das kostet wiederrum 295€ im Monat. Jetzt hat Sie am
27.08.2009 einen Antrag auf Mietzuschuss (Zuschuss zu den
undegedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung)
gestellt und der ist nach knapp 2 1/2 Monaten zurückgekommen
mit der Bewilligung über 82,21€ pro Monat! das ist
unverschämt! Wie will jemand von 80€ im Monat leben können?!
das ist unter dem Existensminimum.

Laut Brief wurde folgendermaßen berechnet:

Regelleistungen 359,-
Mehrbedarf -
Unterkunftskosten 323,21 (gemäß Zellen F21 und F23)
Unterhalt -
Kindergeld 164,-
Bereinigtes Einkommen -
BaföG/BAB-Leistung 455,- tatsächlich gezahlte Leistungen
KdU-Zuschuss aus BaföG/BAB 72,-
sonstiges Einkommen -
Freibetrag Bafög 91,- siehe RZ 11.102 der fachl. Hinweise zu
§11!

Daraus errechnet sich laut deren Rechnung ein Bedarf von
82,21€!

Meine Frage ist: ist das Anrechnen von Kindergeld überhaupt
rechtens bei der Berechnung von diesen Leistungen? Und was ist
ein Freibetrag BaföG??
Denn ein Klassenkamerade bei uns der auch Bafög bezieht,
bekommt seine 350€-Wohnung mit rund 240€ bezuschusst!
Irgendwas ist da doch nicht korrekt…

Bitte um SEHR DRINGEND HILFE!!!

Vielen Dank an Alle!!!

So wie es aussieht, wurde bei der Berechnung das Kind vergessen! Denn es fehlt die regelleistung für das Kind! Wie alt ist das Kind? Entstehen Betreunhgskosten ( Kita)? Kindergeld gehört aber leider zum Einkommen und wird mit angerechnet.
Wie hoch sind die Heizkosten?
Haben sie Wohngeld oder einen Antrag auf ergänzendes ALG 2 gestellt?

LG S.Kirscht

Hy,
ja alles wird angerechnet, auch das Kindergeld!
Einkommen 455 + 165 sind 620€ Einkommen insgesammt.
./. 330 Wohnung sind 290€.
290+82= 372€ zum Leben, das ist ein korrekter Satz bei Harz4.
Jedoch wurden die Kosten fürs College angerechnet? Sind die korrekt, angemessen und Absetzbar?
Einfach schnellstens und sofort Widerspruch gegen den Bescheid einreichen und die Collegekosten erfragen, warum die nicht berücksichtigt wurden?
MFG

also einnahmen sind ja z.Z. 164, 455 + 83. ausgaben: 330+295.

also hat sie zur zeit nur ca. 100 € zum Leben. das kann und
darf nicht rechtens sein!:frowning:

Sorry das ich das so grass sagen muss ,aber ich denke das man dann die Ausaben senken muss .
LG

ich weiß nicht ob sie das richtig gelesen haben.

das college kostet 295€, und die wohnung 330€. wo soll man da bitte ausgaben senken?
wir legen auf jeden fall wiederspruch ein gegen diese rechnung denn das college wurde anscheinend nicht zur berechnung zugezogen.

Tut mir Leid aber studieren kostet Geld ,darum kann das sich heut zu Tage nicht jeder leisten ,es sei die Eltern sponsoren . Dafür gibt es aber immerhin Bafög vom Staat und Mietzuschuss ,was soll der Staat noch alles bezahlen ? Wie wäre es mit Minijob oder billigere Wohnung .

Hallo,

die Fragen kann ich Ihnen leider nicht beantworten, weil ich mich nur mit dem Kindergeld auskenne.

Es handelt sich wahrscheinlich um Wohngeld. Besorgen Sie sich im Internet die gesetzliche Grundlage für das Wohngeld.

Dann besorgen Sie sich die gesetzlichen Grundlagen für das BaföG. Es gibt auch einen Bafög-Rechner.

Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von den Einkünften der Eltern sowie der Geschwister, die im Haushalt der Eltern leben.

Leider kann ich Ihnen keine besser Auskuft geben.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hulbert