Hallo zusammen,
mein Kollege ist Holländer, arbeitet jetzt in D. Er hat eine deutsche Versicherung für sein kleines Autole. Die hat er letztes Jahr gekündigt, da er eine günstigere gefunden (ja, die Kündigung erfolgte rechtzeitig). Diese alte Versicherung hatte ihn in SFK 16 eingeteilt, da sie seine holländische SFK übernommen haben. Jetzt, 3 Monate nach der Kündigung, schreiben sie ihm, daß die SFK Eingruppiereung leider falsch war, sie die holländische SFK nicht akzeptieren, ihn deswegen nach SFK 2 stufen und demzufolge gerne noch rund 1000 Euronen Nachzahlung hätten.
Spinnen die oder ist das legal, jemanden im Nachhinein hochzustufen?
Ralph
Hallo,
eine erste Einstufung aufgrund Kundenangaben erfolgt immer vorbehaltlich einer Prüfung. Jetzt kommt es darauf an, was die alte holländische Versicherung an die damalige Deutsche weitergegeben hat.
Wenn sich dann im Nachhinein herausstellt, dass die Angaben falsch waren, kommt es zu einer Neueinstufung und demzufolge auch zu einer Nachzahlung. So könnte es gewesen sein.
Allerdings kommt mir die jetzige Situation aber etwas seltsam vor.
Am Besten mal bei der alten holländischen Versicherung nachhören, was da weitergegeben wurde. Ebenso bei der Deutschen. Dann schaun wir mal.
Grüße
Laber
Hallo,
es gibt nur eine Bestätigung im Original innerhalb der EU für den Übertrag der Versicherung von Land zu Land. Da die alte Versicherung
den Rabatt nicht gibt soll er den Originalbrief zurückverlangen.
Dann den Brief bei der nächsten Versicherung geben.
Es sei denn es hat von der holländischen Versicherung desen Brief nicht verlangt dann verstehe ich es schon.
Gruß Anno
Hallo zusammen,
mein Kollege ist Holländer, arbeitet jetzt in D. Er hat eine
deutsche Versicherung für sein kleines Autole. Die hat er
letztes Jahr gekündigt, da er eine günstigere gefunden (ja,
die Kündigung erfolgte rechtzeitig). Diese alte Versicherung
hatte ihn in SFK 16 eingeteilt, da sie seine holländische SFK
übernommen haben. Jetzt, 3 Monate nach der Kündigung,
schreiben sie ihm, daß die SFK Eingruppiereung leider falsch
war, sie die holländische SFK nicht akzeptieren, ihn deswegen
nach SFK 2 stufen und demzufolge gerne noch rund 1000 Euronen
Nachzahlung hätten.
Spinnen die oder ist das legal, jemanden im Nachhinein
hochzustufen?
Ralph
Genau.
Meist muss man sogar dieses Schreiben übersetzen lassen (und die Übersetzung beglaubigen lassen) und bei der neuen Versicherung im Original einreichen.
Ich geh aber mal davon aus dass die deutsche Gesellschaft darauf hingewiesen hat.
Grüße
Laber