Anrechnug Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich mich nicht irre schrieb mir das jc letztes jahr das urlaubsgeld und weihnachtsgeld meiner ehefrau nach neustem im monat anzurechen ist in dem es gezahlt wird im jetzigen bescheid wird aber das weihnachtsgeld schon wieder auf die monate verteilt was ist denn nun eigenlich richtig?

Hallo

grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, d.h. die einmalige Zahlung wird in dem Monat angerechnet, in dem sie zufließt / auf dem Konto eingeht. Aber würde man durch die einmalige Anrechnung aus dem Leistungsanspruch fallen, "ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen " ;siehe § 11 Abs.3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

(Dieses allerdings erst ab dem Zahlungseingang - also z.B. beim Weihnachtsgeld im Winter 2013 erst ab dem Monat des Zahlungseingangs… und nicht bereits jetzt, 6 Monate „im Voraus“.)

Siehe dazu auch hier die Fachlichen Hinweise der Arbeitsagentur, ab Randziffer 11.11 : http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinwei…

LG

Tut mir leid, da bin ich überfordert.

Aus Dresden kenne ich nur die Regelung, dass es in dem Monat angerechnet wird, in dem es zufließt.