Anrechnung 400€-Job bei Kleinunternehmer

Guten Tag,

nehmen wir an ein Informatik-Student arbeitet bei einer Firma als Freier Mitarbeiter bzw. Kleinunternehmer. Dort programmiert er. Nun hat er von einer anderen Firma ein Angebot auch dort im Rahmen eines Minijobs für max. 400 EUR im Monat zu programmieren. Muss der Student jetzt die 400 EUR bzw. das Geld vom Minijob - was ja vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird - bei seiner Arbeit als Kleinunternehmer berücksichtigen um im Jahr nicht mehr als den Grundfreibetrag zu verdienen und somit Einkommenssteuerpflichtig zu werden?

Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten,

generalofthefelixlegions

nein, das gehört nicht zum „Unternehmer“ - steuerlich gesehen - beim Kindergeld ist es anders!

E.

Die Antwort von eugenie ist vollkommen korrekt, aber vielleicht leicht falsch zu verstehen.
Der Minijob gehört ust-lich nicht zum Unternehmen, est-lich nicht in die EÜR, würde aber, wenns denn kein echter Mini-Job wäre, mit in die Berechnung des zvE (Grundfreibetrag) einbezogen.