Anrechnung Abfindung bei GKV

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, wird bei der Berechnung der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge für Arbeitslose ohne Leistungsansprüche eine erhaltene Abfindung mitberechnet? Wenn ja, wie?
Danke

Hallo,
ja, wird angerechnet bei Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes - für die Berechnung werden folgende Angaben benötig - Alter - Betriebszugehörigkeit in Jahren - Höhe der Abfindung und Höhe des letzten Bruttogehaltes.
Wenn diese Daten bekannt sind, kann ich eine abschliessende Auskunft geben.
Gruss
Czauderna

Der größte Teil der Arbeitsgerichtsproszzese wegen einer Kündigung endet mit einem Vergleich zwischen den Parteien und damit mit einer Abfindung. Für die Abfindung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Beiträge zur Krankenversicherung und den anderen Sozialversicherungszweigen. Das ist für Sie als Arbeitgeber ein ganz wichtiger Punkt bei den Überlegeungen, ob Sie sich auf eine Abfindung einlassen wollen. Für diese müssen Sie keine Beiträge an die Krankenversicherung oder sonst zur Sozialversicherung abführen.

Tut mir Leid, hier kann ich nicht helfen

Hi,
auf jeden Fall,
wie weiß ich nicht aber frag mal Deine Kasse.
Gruß H.