Wenn man eine eigene Wohnung hat, sich aber eigentlich permanent in der Wohnung seiner Lebenspartnerin aufhät und dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Wie funktioniert das mit der Anrechnung?
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Wenn man Arbeislosengeld I berzieht? Wie wird das auf das Hartz 4 angerechnet. Komplett oder mit irgendwelchen Freibeträgen.
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Wenn man seine eigene Wohnung behalten möchte und auch weitere Kosten hat (Handy, Telfen, Auto) Werden diese Kosten bei der Einberechnung mitberücksichtigt.
Vielen Dank für eure Antworten!