Anrechnung ALG I auf Hartz 4

Wenn man eine eigene Wohnung hat, sich aber eigentlich permanent in der Wohnung seiner Lebenspartnerin aufhät und dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Wie funktioniert das mit der Anrechnung?

  1. Wenn man Arbeislosengeld I berzieht? Wie wird das auf das Hartz 4 angerechnet. Komplett oder mit irgendwelchen Freibeträgen.

  2. Wenn man seine eigene Wohnung behalten möchte und auch weitere Kosten hat (Handy, Telfen, Auto) Werden diese Kosten bei der Einberechnung mitberücksichtigt.

Vielen Dank für eure Antworten!

Sorry,
da kann ich leider nicht helfen
mfg
Erich

Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich nur bei Invaliedenversicherung der Schweiz auskenne
Gruss
Heinz

solange du eine eigene wohnung hast, bildet ihr keine bedarfsgemeinschaft.

wenn du zu ihr ziehst, dann ja. dann wird dein „einkommen“ (egal ob lohn/gehalt oder ALG1) angerechnet. ob da dann noch freibeträge geltend gemacht werden können weiss ich allerdings nicht.

zum 2. teil deiner frage: du hast deine eigene wohnung und möchtest sie behalten - dann ist doch alles paletti. ihr seid dann nur keine bedarfsgemeinschaft.
wenn du ein schlechtes gewissen hast, weil du im haushalt deiner partnerin ißt und trinkst usw. dann kannst du ihr ja vom ALG1 freiwillig was abgeben.
(bei einer bedarfsagemeinschaft ist das nicht mehr freiwillig…)

Hallo!
Prinzipiell darf ihr Einkommen erst angerechnet werden bzw. besteht eine Bedarfsgemeinschaft erst, wenn sie ein Jahr zusammen wohnen.
Wenn sie beim Amt angeben, dass sie mit Ihrer Freundin zusammenziehen wollen, werden sie keine Kosten für ihre Wohnung erstattet bekommen.
MfG

tut mir leid aber da weiss ich nicht bescheid. sorry