Hallo, ich bin ALGII Bezieher. Da ich die letzten 2 Jahre über ein Jahr lang bei verschiedenen zeitarbeitsfirmen und 2 Firmen über ein Jahr lang gearbeitet habe steht mir ALGI zu. Morgen gebe ich meinen Antrag beim Arbeitsamt ab und ich rechne mit ca. 120 € mehr als ALG II. Habe ich dann noch Anspruch auf Zuzahlung von ALG II? Muß ich das für den Monat Juli bereits gezalte ALG II zurück zahlen?
Hallo,
ob DU noch Anspruch auf ALG II hast, kann ich so nicht beantworten ( Bedarfsgemeinschaft? alleine? )
ALG I ist Einkommen und wird vom ALG II abgezogen. Die Ämter machen das unter sich, das zu viel gezahlte ALG II wird also gleich vom ALG I abgezogen.
GRuß,
Rainer
Wenn das Alg I höher ist als das bisherige Alg II steht ihnen letzteres nicht mehr zu; wahrscheinlich haben Sie aber noch Anspruch auf Wohngeld vom Wohnungsamt.
Wenn das erste ALG I noch im Juli ausgezahlt wird (auch, wenn es erst am Ende ist !) müssen Sie leider das AlG II in Höhe des neuen Einkommens erstatten; hier hat der Gesetzgeber eine saublöde Regelung geschaffen, nach der man sich anscheinend rückwirkend satt essen kann. Bisher ist dies aber leider nicht gekippt worden…