Hallo miteinander,
mal angenommen jemand wird von seinem Betrieb zu einem Gabelstablerlehrgang geschickt um den Führerschein hierfür zu erwerben.
Der Lehrgang findet auf einem Sonntag von 9-18 Uhr statt.
Kann der Arbeitnehmer dieses als Arbeitszeit geltend machen???
MFG
Stefan
Hi!
Wenn der Arbeitgeber das anordnet, ist es Arbeitszeit!
LG
Guido
Danke!
Aber hast du da irgendeine Quellenangabe für mich?
THX Gruß Stefan
Hi!
Google mal nach „angeordnete Mehrarbeit Vergütung“ (ohne „“), und dann suche Dir passenden Urteile raus (habe momentan echte Internetprobs)…
LG
Guido