Anrechnung auf das Elterngeld

Hallo,

hab eine Frage zum Elterngeld:
Man bekommt Elterngeld (z.B. 67% von 1100 €), das wären z.B. 737 €. Habe gelesen, dass andere Bezüge auf das Elterngeld angerechnet werden und es somit gekürzt wird.Wenn man paar Stunden die Woche arbeitet (nicht mehr als 30), ist das klar, dass das angerechnet wird. Aber wie schaut es aus mit dem Privatanteil vom Dienstwagen. Der wird in meinem Beispiel nicht beim Gehalt dazu gerechnet (oben werden nur die 0,03% Wohnung-Arbeit und die pauschale Kilometererstattung AG), also nur der Geldwerter Vorteil. Die 0,03% + pauschale KM werden unten wieder abgezogen (also quasi nur versteuert) und dann wird auch noch die 1% vom BLP unten abgezogen als -> Privatanteil Dienstwagen AN. Es tauchen die 1% Privatanteil oben bei den Bezügen nicht auf. Während der Elterngeldzeit fallen die oberen Beträge 0,03% + pauschale KM ja weg, da man nicht zur Arbeit fährt. Es bleiben also nur unten die 1% v. BLP. Wäre dann Bezüge 0,00 € und 1% (z.B. 1% v.15000 €) = 150 €, also - 150 € (an den AG zu zahlen). Werden die 150 €, die man an den AG zahlt, dann auch dem Elterngeld angerechnet? Wäre ja gemein, denn somit hätte man das ja doppelt gezahlt.

Ist ein bisschen kompliziert…

Aber schon mal danke für die Antworten…

Hallihallo,

eine Antwort auf deine Frage weiß ich leider nicht.

Aber: Nach meiner Erfahrung sind die Damen und Herren bei den Elterngeldstellen sehr freundlich, geduldig und auskunftsfreudig, wenn man zu den Telefonsprechzeiten anruft. Zumindest hier in Bayern. Das Gesetz ist auf den ersten Blick schön klar und eindeutig, aber im Detail wird es dann ganz schön haarig (und ungerecht :stuck_out_tongue: ). Da lohnt es sich schon, mit den Fachleuten direkt zu sprechen.

Viel Erfolg und viele Grüße

Karin

PS: Aufpassen mit Urlaub / Überstunden - wenn die vor dem Mutterschutz nicht verbraucht sind, nicht direkt nach dem Mutterschutz vor Beginn der Elternzeit abfeiern, das wird sonst auch auf das Elterngeld angerechnet!