Hallo ihr Lieben! 
Ich habe mal eine Frage:
Wenn jmd. für ein Praktikum (Dauer: sehr kurz) Geld bekommt, aber danach auf wieder Hartz „4“ angewiesen ist, wieviel Praktikums-Einkommen wird dann angerechnet, wenn der Betrag zu hoch war? Wird überhaupt angerechnet? Ab wann? Wie viel darf man behalten?
Ich weiß nicht, wie ich mich ausdrücken soll…
Liebe Grüße, Eistee 
Ich sag mal so … wen Sie dem Amt auf die Nase binden wie viel Sie bekommen haben oder auf die Nase binden das Sie überhaupt was bekommen haben ist das ihre Schuld.
Da es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist kann ich nicht exakt sagen was ich behalten dürfen und wo Abstriche gemacht werden.
Hallo Eistee,
ich verstehe die Frage nicht ganz.
Du bist also in Hartz 4 und hast dann ein Praktikum gemacht, für das Du Geld bekommen hast. Jetzt ist das Praktikum vorbei und Du bekommst weiter Hartz 4.
Jetzt fragst Du, in wie weit dass Praktikums-Geld, wenn es über der Zuverdienstmöglichkeit bei Hartz 4 für Dich liegt, angerechnet wird, wenn Du evt. über dem Satz liegst. Richtig?
Also ich denke, wenn Du über dem Zuverdienstsatz liegst ( Hartz 4 plus Zuverdienst ),dann wird Dir sicherlich der Teil in Abzug gebracht, den Du zu viel verdient hast. War es eine Einmal-Zahlung, oder über mehrere Monate? Hattest Du während des Praktikums weiter Hartz 4 bezogen?
Bei einer Einmalzahlung müsste die ARGE an sich dieses Einkommen auf die Monate verteilen, denn es könnte im schlimmsten Fall passieren, dass man Dir sagt, dass Du in dieser Zeit nicht mehr bedürftig warst und man fordert alles zurück.
Hole Dir am besten noch zusätzliche Auskünfte.
LG und Alles Gute.
opa2009
Danke für die Antwort! Das ist auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?? (Hier-NRW)
Es geht nicht um mich, ich arbeite. Ich frage stellvertretend, aber nur nebenbei 
Es musste der ARGE in diesem Fall einfach gesagt werden und außerdem man ist natürlich, wenn das Berufsleben beginnt, ziemlich vorsichtig!
MfG
Hallo Opa!
Danke für die schnelle Antwort! Ja, Hilfe wird auch noch gesucht, aber man kann sich ja schon informieren… 
Also; Das Praktikum ging nur eine Woche, d.h. es gab ein Praktikumsgehalt und Hartz IV. Da wollten wir nur wissen, ob etwas gestrichen wird, weil man dann ja für einen Monat mehr Geld hat…
Liebe Grüße zurück 
muss ich halb passen…dir wird zw. 120 oder 165 nicht an-/ abgerechnet. Ist bei mir ne weile her. Du kannst während des Praktikums/erwerbsfähige Tätigkeit Hartz IV weiter erhalten, wenn das einkommen vom Praktikum deine Grundsicherung nicht erreicht. jeder Hartz IV Empfänger hat einen Berater. Such deinen in der Funktion auf und bitte um Rat. Die sind nicht gegen uns, haben nur einen echt beschissenen Job. Aber sie haben einen und an dem halten sie auch fest, haben Familie, Sorgen, Schulden etc.
Gruß, Andi
Also ich habe mal gesagt bekommen (Thüringen) das man ca. 180€ dazuverdienen darf ohne das was Angerechnet, Abgezogen oder sonst was wird. Alles was darüber liegt wird angerechnet und am Ende vom Hartz 4 Satz abgezogen.
Also die Frage ist jetzt wirklich zu allgemein, dass man sie dir nicht wirklich beantworten kann. Grundsätzlich wird erstmal auch Einkommen aus Praktikum angerechnet. Wieviel hängt natürlich von der Höhe ab.
Danke für die Antwort! 
Zu allgemein? Danke trotzdem! 
Danke für die Antwort!
Der Termin mit dem Berater ist noch etwas hin, wir wollten uns nur schonmal erkundigen… 
Scheint ja echt kompliziert zu sein. Danke trotzdem für die schnelle Hilfe!
MfG
Hallo Eistee,
das Einkommen wird angerechnet, wenn dieser Jemand nicht so viel verdient, dass er seinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann. Wie viel und wann etwas angerechnet wird, kann ohne nähere Angaben nicht berechnet werden.
Zudem muss das Praktikum bei der ARGE angemeldet werden, damit es zu keinen Problemen kommt.
Viele Grüße, SweetAngel