Hallo, ich war vom 06.07. bis 24.08. bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Davor hab ich Hartz IV bezogen. Nach Beendigung meiner o.g. Tätigkeit habe ich einen erneuten Antrag auf Hartz IV gestellt. Für September erhalte ich jetzt kein Geld von der ARGE da mir der Lohn für August angerechnet wird. Ist das rechtens? Wenn nicht wie formuliere ich meinen widerspruch? Schon mal jetzt vielen dank für eure antworten.
es kommt darauf an, wann das Geld für August eingegangen ist
es wurde mir heute überwiesen
Hallo,
leider zählt hier das Zuflussprinzip, egal wann die Forderung entstanden ist.
Das einzigste was mir dazu einfällt (ich weiß aber nicht, ob es funktioniert):
Die Lohnzahlung ist abgetreten, da Du ja im August auch von etwas leben musstest und Dir deshalb ein Darlehen von privat genommen hast. Das musst Du von dem Einkommen zurückzahlen.
Dann kommt es es auf den Fallmanager an. Vielleicht hast Du Glück.
Viel Erfolg.
Hallo, es gilt das sogenannte Zuflussprinzip: Die ARGE schaut Monat für Monat, wie viel Geld zur Verfügung steht. Wenn im September erst der Lohn kommt, zahlt die ARGE nicht.
Und das ist rechtens…
Viele Grüße
es wurde mir heute überwiesen
dann sind das Einkünfte für September und werden im September angerechnet - es gilt immer das Zuflussprinzip
Hallo, ich war vom 06.07. bis 24.08. bei einer
Falls der gezahlte Lohn für den August 2010 war und Sie den Antrag bei der ARGE rechtzeitig (vor 01.09.2010// bzw. sofort nach Kenntnis Ihrer Tätgikeitsbeendigung) gestellt haben, sollten Sie Widerspruch einlegen, da Sie dann im September keinerlei Geld für den Lebensunterhalt haben. Das setzt aber auch voraus, daß Ihre Kontoauszüge (die Sie vorlegen müssen) für Ende August kein Guthaben mehr ausweisen. Ansonsten geht die ARGE davon aus, daß ein eventuelles Guthaben im Monat September für den Lebensunterhalt genutzt werden muß. Dann dürfte der Widerspruch zwecklos sein.
Liebe Grüße aus Bonn und viel Glück… siebengebirgler
wenn du davor Hartz Iv bezogen hast und den Lohn aus der Zeitarbeitsfirma ende ausgust, anfang september Loh bekommen hast, wird das auf das Hartz IV angerechnet, dir stehen 100 Euro plus 20% des restlichen netto als zusätzliches einkommen zu, desweiteren kannst du für die Zeit der arbeit noch eine aufwandsentschädigung abgerechnet bekommen ( z. B. Monatskarte oder km-geld für das auto9 muß aber alles detailliert auf dem Berechnungsbogen von Hartz Iv aufgelistet sein, ist etwas kompliziert da nach zu kommen, wenn du damit nicht viel erfahrung hast, setze dich mit deiner leistungsabteilung in verbindung und lasse es dir erkläre, die arge macht da auch gerne mal fehler, hab das schon öfters erlebt
Hallo, ich war vom 06.07. bis 24.08. bei einer
Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Davor hab ich Hartz IV bezogen.
Nach Beendigung meiner o.g. Tätigkeit habe ich einen erneuten
Antrag auf Hartz IV gestellt. Für September erhalte ich jetzt
kein Geld von der ARGE da mir der Lohn für August angerechnet
wird. Ist das rechtens? Wenn nicht wie formuliere ich meinen
widerspruch? Schon mal jetzt vielen dank für eure antworten.
tut mir leid dir sagen zu müssen bei hartz 4 gilt das zuflussprinzip das geld zählt in den monat in dem es dir zur verfügung steht ergo wenn du es im september bekommen hast für august zählt es in den september und damit ist die entscheidung rechtens wenn das gehalt höher ausfällt als der hartz 4 regelsatz.
mfg
david
Hallo,
das ist nicht rechtens, denn Hartz IV wird im VORAUS bezahlt. D.h. das Augustgehalt hat damit nix zu tun.
Ich würd vielleicht erstmal versuchen mit dem MA der Arge zu sprechen, vielleicht haben die das mit deinem Gehalt falsch verstanden.
Ich hoffe ich konnte helfen-
Gruss Karin
Das ist nicht rechtens… Die können doch nicht einfach den „alten“ Lohn abziehen… Was die eich alles erlauben.
Schalte am besten sofort einen Anwalt ein, kostet max 10 eur (Beratungsschein) und heize denen richtig ein.
Für den Wiederspruch haste meistens 2 oder 4 Wochen Zeit (Steht im Bescheid). Um die Frist zu wahren reicht ein Schreiben …
Hiermit legen ich gegen den Bescheid vom … Widersprucht ein. Die Begründung erfolgt über meinen Anwalt.
Viel Glück
Hallo Sauereländerin.
Entscheidend ist das Datunm des Zuflusses. Alg II wird immer im VOraus für den Monat gezahlt, Lohn im Nachhinein. Wenn Du also am Tag der Antragstellung (WBA= Weiterbewilligungsantrag) oder später noch Lohn bekommen hast, dann hast Du den ja zum Leben im Monat September.
Bist also nicht mittellos.
Zuflüsse, deren überweisungsdatum vor der Antragstellung liegen, sind als Vermögen zu bewerten.
Vermögen darfst Du nun 150 Euro Pro Lebenjahr und eine Pauschale von 750 Euro als Freibetrag haben. Übersteigt das erhaltene letzte Einkommen und die Ersparnisse zusammengerechnet die Freibetragssumme, gibts auch erstmal keine Leistungen.
Das ALG II wird dann Ende September/Anfang Oktober ausgezahlt (wenn Du den Antrag rechtzeitig gestellt hast) also hast Du doch wirklich keinerlei Nachteile dadurch.
Ein Widerspruch lohnt sich also nur, wenn Du den Lohn definitiv vor(!) der Antragstellung auf dein Konto bekommen hast und(!) das Ergebnis der 1. Formel (Lebenalter x 150€ + 750 Euro) größer ist als das Ergebnis der 2. Formel (Alle Ersparnisse + letzter Lohn)
Gruß Gwenhyfar
Hallo,
ist die Ablehnung der Leistungen für Sept./ 2010 in Form eines Bescheides erfolgt?
Wann ist der Lohn für August/ 2010 Ihnen zugeflossen?
(Buchungsdatum auf dem Kontoauszug).
Wenn Zufluss im September/ 2010, dann ist die Anrechnung leider richtig, ansonsten wegen der Formulierung des Widerspruch und Eilantrages bei Gericht nochmals melden.
Hallo Sauerländerin,
ob Du für September Hartz IV Leistungen beziehen kannst, hängt davon ab, wann Dir der Lohn für August gezahlt wurde. Es zählt immer das Zuflussprinzip. Also, wenn die Zeitarbeitsfirma den Lohn für August erst im September bezahlt, bekommst Du kein Geld vom Jobcenter.
Evtl. kannst Du ergänzende Hartz IV Leistungen beanspruchen, wenn Du sehr wenig verdient hast (Du hast ja im August ca. 1 Woche weniger gearbeitet). Dazu müßtest Du aber noch mehr Info geben.
Gruß
Winnie
Grüß Dich Sauerländerin,
wenn Du am 24.08.2010 aufgehört hast zu arbeiten, hast Du nach Ablauf des 24.08. einen Restlohn erhalten.
Dieser wird rechtens von der ARGE verrechnet.
Wenn Dieser Lohn unter der Hartz IV - Grenze lag, kannst Du bestenfalls ergänzende Leistungen beantragen.
Ein Widerspruch gegen die ausgebliebene Septemberleistung wird keinen Eerfolg haben.
Wobei ich mit meiner Stellungnahme nur von Deinen Angaben ausgehen kann.
Liebe Grüße - Ernst
Hallo Sauerländerin1965,
das ist vermutlich rechtens. Einem Bekannten ist auf diese Weise auch mal ein Monat durch die Lappen gegangen. Das Hiobcenter dürfte so argumetieren, als daß du das Geld vom August für den September verwenden kannst bzw. sollst, weil es ja rückwirkend gezahlt wird.
Ich weiß allerdings nicht, ob mein Bekannter damals Einspruch beim Sozialgericht erhoben hat, wobei ich auch die Begleitumstände nicht näher kenne. Ich für meinen Teil würde das machen, wobei ich mal davon ausgehe, daß du für den Juli nur anteilig Hartz IV bekommen hast. Wenn dem so wäre, schätze ich deine Chancen gar nicht mal ganz schlecht ein.
Wenn du mir deine Maile gibst, dann kann ich dir einen Musterbrief zumailen. Aber sowas findest du auch im Netz zum Runterladen.
LG
Martin
Erhältst du das einkommen aus August im September dann ja im ALG II wird nach zuflussprinzip gerechnet das heist das einkommen wird in dem Monat angerechnet in dem du es bekommst!
Hallo,
das ist wahrscheinlich rechtens. Einkommen wird angerechnet in dem Monat, in dem es zufließt, auch wenn es der Lohn von August ist. Du hast Deinen Lohn im September erhalten, also darf er angerechnet werden.
Wieviel, steht auf einem anderen Blatt.
Schau mal bei google unter „AlgII Rechner“, da kannst Du Deine Werte eintragen und siehst, ob Du Anspruch trotz Einkommen im September hast.
Gruß,
Rainer
Hallo Sauerländerin1965.
Das Problem an der Sache ist, das dein Einkommen im Monat des Zuflusses angerechnet wird,d.h. wenn du den Lohn für August erst im September bekommst, kannst du im September auch keine Leistung bekommen. Ebenso ist es mit dem Monat als du angefangen hast zu arbeiten. Hartz IV wird anfang des Monats für den Monat (also im Vorraus) gezahlt. Heißt: hast im Juni angefangen zu arbeiten, aber den 1.Lohn erst im Juli bekommen,dann Juni noch Hartz IV und ab Juli nicht mehr.
Hoffe konnte dir damit helfen, ansonsten meld dich einfach nochmal
Gruss s.huskobla