Hallo,
mein Vater bat mich, einmal folgende Sache als Anfrage ins Netz zu stellen:
Er ist 61 und lässt sich demnächst einvernehmlich kündigen.
In der Firma selbst ist er seit ca. 15 Jahren tätig.
Es wird eine entsprechende Abfindung gezahlt.
a) Wie wird diese Abfindung nun auf das Arbeitslosengeld angerechnet und was hat dies dann konkret zur Folge?
b) Wie wird diese Abfindung steuerlich behandelt?
Hallo,
mein Vater bat mich, einmal folgende Sache als Anfrage ins
Netz zu stellen:
Er ist 61 und lässt sich demnächst einvernehmlich kündigen.
In der Firma selbst ist er seit ca. 15 Jahren tätig.
Es wird eine entsprechende Abfindung gezahlt.
a) Wie wird diese Abfindung nun auf das Arbeitslosengeld
angerechnet und was hat dies dann konkret zur Folge?
Gar keine…Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung,bei der ist es egal,wieviel Kröten man auf dem Konto hat. Erst bei Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe müsste diese Abfindung mit angegeben werden,da sie u.U. erst verbraucht werden muss.
das ist so nicht ganz richtig. Bei Abfindungszahlungen kann es eventuell zu einer Sperrfrist kommen. Leider bin ich da aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Viele Grüße
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dein Vater sollte sich direkt an die Agentur für Arbeit (aka Arbeitsamt) wenden, einen Termin mit einem Leistungsberater ausmachen und sich rechtsverbindlich beraten zu lassen. Das sollte alles passieren bevor dein Vater irgendetwas unterschreibt.
Gruß Andreas G.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]