Anrechnung der Betriebszugehörigkeit

Hallo,
ich habe folgende unten stehende hypothetische Frage,erstmal aber
zur Vorgeschichte.
Jemand hat im August 2008 bei einer Firma angefangen, die jemand
aufgrund der Tatsache, das sein Umzugswunsch nicht möglich war, im Mai 2010 freiwillig verlassen hat. Nach Umzug und 5 Monate später hat jemand bei dieser Firma aber wieder anfangen können, da nun doch Mitarbeiter in seinem neuen Wohnumfeld gesucht wurden. Allerdings wurde jemand gesagt, das seine vorherige Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet wurde.

Meine Frage jetzt:
Ist es möglich, das seine Zeit doch angerechnet wird, und wenn ja wie?
Oder ist das alles so ok und jemand hat halt einfach Pech gehabt??

Wie gesagt, alles „hypothetisch“

Vielen Dank schonmal vorab
Michael

Vermutlich eher nein
Hi,

das ist nicht ganz so einfach zu beantworten, da es tatsächlich auf die Details Deines fiktiven Falls ankommt.

Zunächst mal: Greift ein Tarifvertrag?

Wenn nicht:

Man spricht von einem engeren inneren Zusammenhang der Beschäftigungen.

Ebenso muss man schauen, wie lang die Auszeit im Vergleich zuer Beschäftigungsdauer war.

Ist die Auszeit länger als die Gesamtbeschäftigungsdauer (hier nicht der Fall), kann man eine Anrechnung in aller Regel knicken.
Allerdings:
Wenn z.B. zum Zeitpunkt der Kündigung Einvernehmen besteht, dass das Arbeitsverhältnis nach einer Pause fortgesetzt wird, kann man davon ausgehen, dass die Zeiten angerechnet werden.

Reines Bauchgefühl: Ohne Besonderheiten sind 5 Monate Unterbrechung nach 2 Jahren zu viel, als dass sie angerechnet würden.

Gruß
Guido

Hi,

also das Unternehmen ist mit der IG Metall verbunden und handelt auch gemäß Tarifvertrag.
Einvernehmen hat schriftlich nicht bestanden. Nur mündlich.Somit wohl uninteressant.
Fazit:
Ich denke die Chance die Zeit angerechnet zu kregen ist also eher gering.

Trotzdem Danke
Michael

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