Wenn man in seiner eigene Wohnung 120qm .2 Zimmer an einen HARZ4 Bezieher unter vermietet,wird dann die Mieteinnahme bei Bezug von Arbeitslosen Geld vom Anspruch auf Arbeitslosen Geld abgezogen.
Hallo Walter,
bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte geben.
Dies bezieht sich nur auf ALG 1:
Sogen. müehloses Einkommen (wie z.B. Zinsen, Mieten( werden nichr angerechnet.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
knuffel1958
Wenn man in seiner eigene Wohnung 120qm .2 Zimmer an einen
HARZ4 Bezieher unter vermietet,wird dann die Mieteinnahme
bei Bezug von Arbeitslosen Geld vom Anspruch auf Arbeitslosen
Geld abgezogen.
Das kommt darauf an, ob man Arbeitslosengeld I oder II bezieht. Bei ALG I erfolgt keine Anrechnung.
Bei ALGII wahrscheinlich schon, aber da kenne ich mich nicht aus.
Wenn man in seiner eigene Wohnung 120qm .2 Zimmer an einen
HARZ4 Bezieher unter vermietet,wird dann die Mieteinnahme
bei Bezug von Arbeitslosen Geld vom Anspruch auf Arbeitslosen
Geld abgezogen.
Servus,
Folgende Einkommen werden nicht als Nebeneinkommen angerechnet:
· Müheloses Einkommen, d.h. Einkünfte, die ohne Arbeitsleistung erzielt werden, z.B. Einkünfte aus Vermögen und Eigentum (Zinsen, Mieteinnahmen),
sonstige Einkünfte aus Renten, Lebensversicherungen und Sparverträgen
· Einkünfte, die vor dem Leistungsbezug erarbeitet wurden (z.B. eine Nachzahlung aus einer Tätigkeit aus der Zeit vor dem Leistungsbezug)
· Einkünfte, die erzielt werden während der Anspruch auf Alg (I) ruht oder versagt wird (z.B. bei einer Sperrzeit)
Bitte beachten Sie: Jeder Nebenverdienst ist der Arbeitsagentur unverzüglich zu melden (Mitwirkungspflicht). Über einen Datenabgleich - z.B. mit Krankenkassen - ist die Arbeitsagentur jederzeit berechtigt, Informationen über Nebenbeschäftigungen
mit Nebeneinkommen einzuholen.
MfG
Wolfgang
Wenn man in seiner eigene Wohnung 120qm .2 Zimmer an einen
HARZ4 Bezieher unter vermietet,wird dann die Mieteinnahme
bei Bezug von Arbeitslosen Geld vom Anspruch auf Arbeitslosen
Geld abgezogen.