Guten tag.
Angenommen person A und B sind verheiratet, haben zwei kinder und leben gemeinsam in einer Mietwohnung. Person A zahl auf Grund seines höheren Einkommens sämtliche mietkosten inkl Nebenkosten wie strom, gas, telefon, Versicherungen und der gleichen. Zusätzlich zahl person A die kosten für autos und anderem.
Nun müssen Gegenstände wie Küche und Waschmaschine angeschafft werden.
Da die laufenden kosten von person A nicht mehr zulassen, schließt person A die entsprechenden Kaufverträge ab, die kosten (monatliche raten) werden aber von Person B geleistet.
Wer hat bei einer Trennung nun Anspruch auf die gekauften Gegenstände.
Person B hätte ja zur Unterstützung von Person A auch ebenso strom und oder gas bezahlen können. Das eine ist eben eine Zahlung eines greifbaren Gegenstandes und das andere nicht.
Wenn die Person die den Abtrag der Gegenstände der rechtmäßige Eigentümer wäre, wäre dessen Besitz im Nachhinein betrachtet ja nur zufällig entstanden.
Ich hoffe ich konnte mein Gedankenspiel verdeutlichen und freue mich auf antworten.
Mfg
Hallo,
Eine „normale“ Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass Güter, die während der Ehe angeschafft werden, beiden Eheleuten gehören.
Kosten, die für die eheliche Wohnung anfallen - also Miete und Nebenkosten - werden vom zur Verfügung stehenden Einkommen beider Ehepartner bezahlt. Ebenso wie die Kosten für die Anschaffung der Möbel etc., und natürlich auch die Lebenshaltungskosten.
Man stelle sich vor, dass eine Ehefrau 4 Kinder großgezogen hat, weshalb sie jahrelang nicht arbeiten konnte, und somit kein Einkommen hatte. Der Ehemann verlangt nun nach 20jähriger Ehe eine Anrechnung der Miete, die er jahrelang für seine Frau "mit"gezahlt hat.
Tzzzzzzz …
Schöne Grüße
und ein gesundes 2014
Danke für die Antwort.
Nur zur Erklärung. In meinem Beispiel besteht Person B auf den alleinigen Besitz der Gegenstände.
Ich bin ebenfalls der Meinung das die Eheleute den gleichen Anspruch auf alles haben.
Person A würde gegenüber B beispielsweise argumentieren:
Ich habe die miete usw gezahlt und du den Abtrag für die Möbel etc.
So haben wir beide unseren Anteil zum gemeinsamen leben geleistet.
Ich kann doch jetzt nicht darunter leiden das du „zufällig“ die Dinge bezahlt hast, die man „anfassen“ kann.
Also alles 50/50.
Hallo
wie Sally schon sagte: bei der Ehe = normalerweise Zugewinngemeinschaft = alles was noch greifbar da ist = 50/50 unabhängig davon, wer das bezahlt hat
Es gibt dazu auch massig Infos im Netz - z.B.
http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/ha…
http://www.familienrecht-heute.de/teilung-hausrat-wo…
http://www.anwaelte-du.de/download/Hausratsteilung.pdf
Beim Lesen sind aber auch die Rechtsfolgen/rechtlichen Feinheiten zu beachten. Meist ist vom reinen Besitzanspruch die Rede - i.d.R. erwachsen daraus aber auch wieder Ausgleichspflichten gegenüber dem Ehegatten.
Wenn Person B also auf den alleinigen Besitz der Gegenstände Anspruch erhebt, müsste A sich darum noch gar nicht streiten, sondern eben dann dafür den entsprechenden Ausgleichsanspruch in Geld geltend machen. Oft kann schon dieser Richtungsweis die Grundeinstellung von Person B plötzlich komplett verändern …
Gruß Rudi