Die Witwe eines verstorbenen Beamten erhält eine Versorgung nach dem BeamtVG und eine Witwen-Rente. Sie selbst bekommt keine eigene Rente. Die „Mütterrente“ wird zusammen mit der Witwen-Rente gezahlt. Hat eine Anrechnung auf den Versorgungsbezug seine Richtigkeit?
Hallo!
Ja, das ist so möglich. Durch die Mütterrente kann die Witwenrente/-pension sinken.
Mütterrente ist halt Einkommen, wie es auch sonstige Einnahmen etwa Zinsen, Mieten der Witwe wären.
MfG
duck313
Hallo, zunächst einmal: eine „Mütterrente“ gibt es nicht. Dies ist ein medienwirksamer Begriff.
Tatsächlich werden künftig bei Personen die Kinder vor dem 1.1.992 geboren haben ein zweites Kindererziehungsjahr angerechnet.
Bei Rentnern die am 30.6.2014 eine Rente bezogen haben und der Rentenberechnung eine Kindererziehungszeit im 12 Erziehungsmonat zugrunde liegt, wird an Stelle eines weiteren Erziehungsjahres ein Zuschlag zur Rente gewährt der (in Euro) einem Erziehungsjahr entspricht.
In diesen Fällen ändert sich dann nur der Rentenzahlbetrag.I
Im geschilderten Sachverhalt ist der Zuschlag offenbar zur Witwenrente gewährt worden.
Dies ist möglich wenn die Eltern sich darauf geeinigt haben das der Vater das Kind (die Kinder) überwiegend erzogen hat. Damit wurde die Kindererziehungszeit in das Versicherungskonto des Vaters, inzwischen verstorben, aufgenommen und wird dementsprechend auch bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt…
Gruß von TrixiMaus