Anrechnung der Riester-Zulage im Bescheid

Hallo zusammen!

Ich habe folgende hypothetische Frage:

Was passiert wenn vergessen wurde (seit Jahren) eine Kinderzulage bei der Riesterrente zu beantragen, hinsichtlich der Anrechnung der Altersvorsorgezulage im Steuerbescheid, bzw. wenn die Anrechnung der Zulage höher ist als die tatsächlich gutgeschriebene Zulage?

Beispiel Jahr 02
Ehemann Einkommen Jahr 01 ca. 54.000,-
Einkommen Jahr 02 ca. 55.000,-
eigene Altersvorsorgebeiträge jährlich ca. 507,- EUR
Ehefrau Hausfrau - keinen Riestervertrag
1 Kind unter 18 Jahren
Zulage lt. Riesterbescheinigung 40,- EUR im Jahr 01 und Jahr 02

Angenommen im Steuerbecheid Jahr 02 würde die Berechnung lauten:
Altersvorsorgebeiträge 507,-
dazu AVZulage 155,-
Abzug bei den Sonderausgaben = 663,-
aber es werden auch bei der Berechnung der Steuer 155,- EUR hinzugerechnet

Wird der Anspruch auf die Kinderzulage automatisch unterstellt? Auch wenn diese nicht beantragt wurde?

Stimmt das so? Auch wenn tatsächlich nur 40,- EUR Zulage bescheinigt werden?

In diesem Fall wäre es doch absolut zum Nachteil, da 155,- EUR „Rückzahlung“ einer nur mit 40,- gutgeschriebenen Zulage ganz schön heftig sind!?

Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich vormulieren - vielen Dank im Voraus!

carol23

Wird der Anspruch auf die Kinderzulage automatisch
unterstellt? Auch wenn diese nicht beantragt wurde?

Ja, auch wenn überhaupt keine Zulage beantragt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald