Anrechnung der Vorstehend vereinbarten Vergütung auf evtl. spätere gesetzliche Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ausgeschlossen wird

Hallo,
würde es gerne verstehen wollen,
Anrechnung der Vorstehend vereinbarten Vergütung auf evtl. spätere gesetzliche Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ausgeschlossen wird .
wenn nachfolgend die PKH bewilligt wird , was dann

vielen dank, syringa

ich auch !
:smile:

Soll ich mal raten ?
Der Text stammt von einem Anwalt (man kann es aber kaum glauben wenn das der Originaltext wäre) bei dem Du dich hast beraten lassen.

Er bedeutet, Du muss das Honorar dafür bezahlen.

Sollte der Fall weiter gehen (Gericht…) und Du dafür PKV bekommen, dann wird dieses 1. Honorar nicht mit den neuen Kosten verrechnet.
Heißt, Erstberatung zahlst Du immer selbst.

Danach übernimmt ggf. die PKV die Kosten für den Anwalt.

MfG
duck313

… Hallo. doch der originaltext eines anwaltes ,
danke für die antwort