Anrechnung des Einkommens des Lebenspartners

Ich muss zum 01.10.10 leider nun ALG II beantragen was ja so nicht schwierig ist aber ich lebe mit meinem Freund zusammen. Er ist berufstätig und verdient ca 1100Euro im Monat wovon er 206,50Euro Miete bezahlt, ca. 260Euro Kreditrate für sein Motorrad, ca 80Euro für sein Handy, 100Euro an seine Ex für die Möbel in seiner WOhnung, 28Euro an Vorwerk und 8Euro an seine Krankenkasse. Somit bleiben ihm 445,50Euro im Monat zum Leben. Was wird davon bei meinem Antrag mit angerechnet? Er sagt auch das er mich nicht mitfinanzieren will denn er braucht das restliche Geld für sich selbst denn schließlich geht er ja dafür jeden Tag arbeiten.

Momentan wird über den Grundbedarf gehandelt, wie weit die sind weiß ich nicht. ich glaube es sind zZ 397 Euro pro Person, soll erhöht werden. Seine Schulden/Ausgaben werden bedingt angerechnet. Als Lebensgemeinschaft ist er „mit im Boot“ was die Berechnungen angeht. Solltet Ihr nachweisen können, dass du bei ihm (vertraglich) als Untermieter wohnst und ein eigenes Zimmer hast, kommt Ihr evtl. dran vorbei.
Gruß, Andi

Hallo Elisa,

die Kosten, die Dein Partner hat, interessieren die ARGE leider nicht. Wenn es gut geht, kann er die Miete als Kosten ansetzen, ggf. auch die 100 EUR an die EX, wenn er sie als „Unterhalt“ deklariert.

Wer weiß denn, dass Dein Freund Dein Freund ist? Er könnte ja auch „nur“ ein Kumpel sein und Ihr seid zusammengezogen, um die Miet- und Nebenkosten zu halbieren.

Das setzt dann aber eine strenge Trennung voraus: 2 x Butter, Marmelade, Wurst, … im Kühlschrank (idealerweise mit Namenszetteln); kein gemeinsames Kochen; kein gemeinsames Wäschewaschen; getrennte Schlafzimmer, …

Waas nicht, ob Ihr das wollt.

Trotzdem: Viel Erfolg.

Also es wird nicht bei 445,50 Euro bleiben die angerechnet werden! Die Kreditrate und die Zahlung an seine Ex werden beim ALG II nicht berücksichtigt! Auch Vorwerk und Krakenkasse bleibt außen vor! Es gilt folgendes euer Bedarf (323,- Euro du + 323,- Euro er + Kosten der Unterkunft - Pauschale für Warmwasser) bei seinem Einkommen gilt: VOM BRUTTO: 100,- Euro + 20 % von 100 - 800 Euro (140,- Euro) + 10 % von 800 - 1200 Euro (40,- Euro)! Außerdem 15,33 Euro Werbungskosten + 30,- Euro Versicherungspauschale + Riester + Kfz-Haftpfl. (ohne Schutzbrief!) + Fahrtkosten ( einfache Strecke mal 0,2 Euro mal 19 AT)! (wenn unter 100 Euro fällt das flach wenn über 100 Euro z.B. 150 Euro dann werden noch 50 Euro berücksichtigt! Gehen wir also nun mal davon ausdein Freund hat ein Brutto von 1700,- Euro = 100,00 + 140,00 + 40 = 280,00
und die Zuastabsetzung beträgt 150 Euro = +50,00
Wären also 330,00 Euro Absetzungen vom Netto das Heißt euch werden bei einem Netto von 1100,00 Euro bleiben 770,- Euro die angerechnet werden. Wenn ihr länger als ein Jahr bereits zusammenlebt gibt es zwei Möglichkeiten! Entweder er will nicht mit reingerechnet werden und verweigert die Angaben, was eine Ablehnung zur Folge hat und du somit voll von ihm abhängig bist! Oder Ihr lasst euch zusammenrechnen und nehmt evtl. so ein paar cent mit! Außerdem könnte es auch gut möglich sein das Ihr evtl mehr Anspruch auf Wohngeld habt! evtl. gleichzeitig berechnen lassen! Aber auf jeden Fall beim ALG II und Auch beim Wohngeld die andere Antragstellung bekanntgeben!

Hallo ,

Leider Interessiert die ARGE nicht welche Kredite der Partner abbezahlen muss oder ob er dich unterstützt oder nicht …

Das Einkommen von 1100 Eur wird komplett auf das Hartz IV angerechnet, wobei ihr dann beide eine Bedarfsgemeinschaft seid…
Da wird für Dich nicht das meiste bei herauskommen ;-(((

Aber…

  • Wie lange wohnst du schon bei ihm ? Über 4 Jahre… ?
    Wenn kürzer… besser …:wink:)

Habt ihr gegenseitig Kontovollmacht ?
Wenn nein, besser… :wink:)

Wenn beides nicht zutrifft, seid ihr laut aktuellen Urteilen KEINE Bedarfsgemeinschaft nur eine Wohngemeinschaft…
Das heist das du das volle Hartz IV bekommst und von deinem Freund nichts angerechnet werden darf.
Wenn es so sein sollte, muss man die Arge nur davon überzeugen (zur Not auch über einen Anwalt)
Bei Fragen, melden… :wink:)

Hallo Elisa,

ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gewertet soweit ich weiß, von daher wird sein Einkommen komplett angerechnet.

Ich finde es selbstverständlich den anderen in einer Partnerschaft zu unterstützen.

Gruß, DC

Hallo!
+ja leider werdet ihr dann als BG (badarfsgemeinschaft) gerechnet…das heißt es wird geguckt was ihr zum leben an geld braucht mit miete heizung essen etc und dann wird geguckt was an einkommen habt und wenn es nicht genug ist dann bekommt ihr den rest dazu also sein einkommen wird ganz ganz sicher angerechnet!! lg

Sorry.

Mfg
D.

Ich muss zum 01.10.10 leider nun ALG II beantragen was ja so

nicht schwierig ist aber ich lebe mit meinem Freund zusammen.
Er ist berufstätig und verdient ca 1100Euro im Monat wovon er
206,50Euro Miete bezahlt, ca. 260Euro Kreditrate für sein
Motorrad, ca 80Euro für sein Handy, 100Euro an seine Ex für
die Möbel in seiner WOhnung, 28Euro an Vorwerk und 8Euro an
seine Krankenkasse. Somit bleiben ihm 445,50Euro im Monat zum
Leben. Was wird davon bei meinem Antrag mit angerechnet? Er
sagt auch das er mich nicht mitfinanzieren will denn er
braucht das restliche Geld für sich selbst denn schließlich
geht er ja dafür jeden Tag arbeiten.

Bei der Einkommensanrechnung auf die Leistungen des ALGII ergeben sich die Freibeträge vom Bruttoeinkommen.
Diese betragen mindestens 100 EUR sowie 20% von dem Betrag der 100 EUR übersteigt… Die Freibeträge werden dann vom Nettoeinkommen abgesetzt. Ich gehe davon aus, dass die 8 EUR an die Krankenkasse der Zusatzbeitrag ist - dieser ist ebenfalls absetzbar…
Die anderen Ausgaben für Motorradkredit, Möbel- und Vorwerkrate sind nicht absetzbar…
Die Mietzahlungen von 206,50 EUR ist schon für euch beide monatlich in der Höhe?
Diesen Betrag würde man dann in den Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigen.
Wie lange lebt ihr denn schon zusammen? Wenn ihr euch als „eheähnliche Gemeinschaft“ seht, dann müsste dein Freund dich mitfinanzieren, dementsprechend würde das Einkommen auf euren Bedarf angerechnet werden. (Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Regelleistung von jeweils 323 EUR)

Soweit ich weiß werdet ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft veranlagt. Das heißt, alles Einkommen dieser Gemeinschaft wird angerechtnet. Was genau da dann eventuell noch abgezogen wird, kann ich dir nicht sagen. Auf jeden Fall hast du dann nur noch ein Anrecht auf ALGII, wenn nach der gemeinsamen Veranlagung weniger Geld übrigbleibt, als der HLU-Satz. Dann würdest du diese Differenz bekommen. Wenn nichts mehr übrig bleibt, bleibt dir nur noch der Gang zum Wohnungsamt, um eventuell noch Wohngeld zu bekommen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

leider ist es so, dass der partner den anderen miternähren muss, es gibt da schon tricks, kommt darauf an wer der mieter und wer der untermieter der wohnung ist.

http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/

Hallo,
leider kann ich nicht so ganz genau sagen was genau von den festen Ausgaben als Ausgabe anerkannt wird.
Ganz wichtig ist aber seit wann Sie bereits zusammen leben. Sollte dies unter einem Jahr sein, dann können Sie sich noch darauf berufen, dass Sie keine Einstandsgemeinschaft bilden. Dass also Ihr Freund nicht für Sie sorgt. Solange wie Sie noch nicht ein volles Jahr zusammenleben muss die Behörde Ihnen beweisen, dass Sie zusammen wirtschaften und füreinander einstehen. Erst wenn Sie ein Jahr und länger zusammen leben dreht sich die so genannte Beweislast um und die Behörde darf davon ausgehen, dass Sie füreinander einstehen. Ich weiss nicht, ob Sie da dann die Möglichkeit haben das Gegenteil zu beweisen.

Angenommen Sie leben nun schon länger als ein Jahr zusammen, dann spiel es keine Rolle, ob Sie den Antrag stellen und er arbeitet, oder umgekehrt. Sie beide zusammen bilden dann eine so genannte Bedarfsgemeinschaft, das heisst Sie beide werden bedürftig und der Bedarf von Ihnen beiden wird mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen verglichen.

Das Einkommen wird jedoch nicht vollständig angerechnet. Von dem Nettoeinkommen wird ein Freibetrag berechnet und abgezogen. DIe Berechnung geht meistens nach Pauschalen, sie kann aber auch nach tatsächlichen persönlichen Voraussetzungen erfolgen, dies hängt von Ihrer ganz individuellen Situation ab. Zum Beispiel wie hoch die Fahrtkosten sind, die Ihr Freund benötigt um seine Arbeitsstelle zu erreichen, oder wenn er Unterhalt für ein Kind zahlen muss.

Die Pauschalen nach dem Gesetz sind als erstes 100,00 € und dann von dem Rest noch einmal ein Prozentsatz, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das sind bei 1000,00 € dann noch einmal so ca. 170,00 €, also insgesamt 270,00 €. Was von den von Ihnen erwähnten Belastungen anerkannt wird kann ich nicht sagen, die 8,00 € Krankenversicherung denke ich mal. Was die Ratenzahlung für die Möbel angeht, da wird bestimmt etwas schriftliches Verlangt. Aber wie gesagt, ich weiss es nicht.

Die Miete mit Nebenkosten und Kosten für die Heizung gehören zum Bedarf, sie müssen also nicht vom Einkommen extra geleistet werden.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen, wenn noch Fragen sind, einfach melden.
Alles Gute
Nele

Hallo Elisa:
Wenn Ihr zusammen wohnt, zählt das als Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen Deines Partners wird bei der Berechnung angerechnet, abzüglich Werbungskosten, Unterhalt für Kinder oder gesch.Frau.
Kredite sind sozusagen eigene Sache.
Wenn Dein Partner nicht bereit ist, den gemeinsamen Haushalt und alles was dazu gehört mit zu finanzieren, dann sollten bei Dir die Alarmglocken läuten !
Im übrigen wird die Miete und Nebenkosten/ Heizkosten auf die Bewohner der bBedarfsgemeinschaft geteilt, also bei Euch je zur Hälfte.
Angerechnet wird nur das Netto, abzüglich Werbungspauschale ca. 120,00, abzüglich Einkommensbereinigung ca.60.00, das sind ca. zwischen 700 und 800 € Anrechnungsbetrag.
Bedarf je Person 332 X 2=646 €,hättet Ihr einen Überhang von ca. 250.00€, diese werden von der zustehenden Miete abgezogen.
Wenn Ihr allerdings nur 206,50 Miete bezahlt, was ich noch stark bezweiflen möchte, werdet Ihr nichts bekommen.
Die Durchschnittskaltmiete beträgt 500,00 €, dann kommen noch Heizkosten und Nebenkosten hinzu.
Bei uns sind das schon 700,00€ ,bekommen noch monatlich zwischen 250-300€ vom Amtund haben zusammen ein Netto von 1360,00€. Es darf ja jeder noch 100€ anrechnungsfrei dazuverdienen.

Ich muss zum 01.10.10 leider nun ALG II beantragen was ja so

nicht schwierig ist aber ich lebe mit meinem Freund zusammen.
Er ist berufstätig und verdient ca 1100Euro im Monat wovon er
206,50Euro Miete bezahlt, ca. 260Euro Kreditrate für sein
Motorrad, ca 80Euro für sein Handy, 100Euro an seine Ex für
die Möbel in seiner WOhnung, 28Euro an Vorwerk und 8Euro an
seine Krankenkasse. Somit bleiben ihm 445,50Euro im Monat zum
Leben. Was wird davon bei meinem Antrag mit angerechnet? Er
sagt auch das er mich nicht mitfinanzieren will denn er
braucht das restliche Geld für sich selbst denn schließlich
geht er ja dafür jeden Tag arbeiten.

Hallo. Also wieviel angerechnet wird, kann ich auch nicht sagen.
Warum vermietet er dir nicht ein Zimmer? Dann wärst du Untermieter und erklärst dem Amt, das ihr kein Paar seit, nur befreundet. Küche bzw. Kühlschrank getrennt, was auch nachweisbar sein muß.
Auf alle Fälle macht ihr Minus bei eheähnlicher Gemeinschaft. LG

Sorry, dass ich erst so spät antworte, hatte die Anfrage übersehen.

Aber wenn ihr nachweislich länger als 1 Jahr zusammenlebt unterstellt die Arge zu REcht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Du kannst behaupten das ist nicht so, aber der Aussendienst könnte vorbei kommen und schauen ob ihr wirklich in getrennten Betten schlaft und getrennt einkauft, kocht etc…
Wenn man nur ein Konto hat kann man es gleich vergessen diesen Nachweis zu führen.

Andereserseits wieso sollte Dir ein Vorteil entstehen weil du nicht verheiratet bist ? wenn Du schon länger als 1 Jahr mit dem Mann zusammenlebest habt ihr eine Lebensgemeinschaft. Du nennst ihn selbst Lebenspartner. Es ist die Pflicht eines Lebenspartners für den anderen mit zu sorgen, wenn dieser das - aus welchen Gründen auch immer - nicht selbst kann. Verheiratete würden auch keine Kohle vom Staat bekommen, wenn einer verdient! Somit wäre es eine Besserstellung von unverheirateten gegenüber verheirateten Lebensgemeinschaften und das soll bei HartzIV-Empfängern ja nun gerade nicht sein!

Kredite interessieren die Arge übrigens nicht, Wenn ihr zusammen lebt, dann werdet ihr als Bedarfs GEMEINSCHAFT gesehen. somit seid ihr BEIDE mittellos, und ein Mittelloser kann nunmal keine Kredite zurück zahlen! Das muss er seinen Glaubigern gegenüber so vertreten.

Tut mir leid, dass die Antwort nicht so ausgefallen ist wie Du sie dir gewünscht hast, aber ich habe versucht die Haltung der ARGE zu erklären, deren Aufgabe es ist, die Interessen des Steuerzahlers (der die ALG II-Leistungen ja erwirtschaftet) zu schützen.

GRuß Gwenhyfar