Hallo Etronic, ich versuch mal dir eine andere Sichtweise zu geben…
Ich werde alls Alleinverdiener ein unterhaltszahlender Vater
werden. Dabei sagt mir die Düsseldorfer Tabelle, das ich pro
Kind 254 Euro zahlen soll, davon aber doch wieder 44 Euro vom
Kindergeld dieses Kindes „in die Tasche stecken darf“ (die
Mutter selbst darf nochmal 33 Euro für sich vom Kindergeld
„einstecken“)
Das Kindergeld bekommen die Eltern und nicht das Kind!
Du erhältst also für jedes Kind einen Anteil vom Kindergeld, welcher gleich auf den Unterhalt angerechnet wird. So hast du also nichts mit dem Geld direkt zu tun.
Die Mutter sieht nun das Wort Kindergeld und meine Übersetzung
einstecken, ich „klaue“ den Kindern also Kindergeld.
Die Mutter bekommt das volle Kindergeld, obwohl ihr selbst nur ihr Anteil zusteht. Dein Anteil steht dir zu, daher wird er auch gleich vom Unterhalt abgezogen. Es ist also kein klauen…
Nun bin ich hin und hergerissen, einerseits zwischen klauen
andererseits weis ich nicht wielange ich noch so gut verdiene
und möchte auch nicht einfach nur viel Arbeiten gehn um meine
Rechnungen begleichen zu können und das wars.
Also das Kindergeld, welches deinen Unterhalt an die Kinder mindert steht dir eben für die Aufwendungen die du als Vater hast zu… der Unterhalt ist eben auch Aufwendung!
Verdiene ich weniger wird mir weniger Kindergeld zuteil,
verdiene ich mehr werde ich nicht mehr Kindergeld bekommen.
Warum diese Regelung ? Warum dagt der Gesetztgeber nicht
direkt zahle nur 177 € und dafür bekommst Du nichts vom
Kindergeld ?
Oder muß ich das Kindergeld als Einkommen der Kinder sehn so
wie auch bei der Mutter, welches mir auch angerechnet wird?
Woher kommt der Regelsatz der Kinder (100%) 188€ heißt dass
das Kind kann damit in der heutigen Zeit eine angemessene
Erziehung erhalten ?
Der Regelsatz ist das mindeste was an Unterhalt an die Person gezahlt werden muß, die die Erziehungsarbeit leistet, in deinem Fall ist es die Mutter des Kindes! Wenn du mehr Verdienst, ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt, der dem Kind ein anteiligen angemessen Lebensunterhalt sichern soll!
Es liegt nun an dir, falls du ein schlechtes Gewissen hast, mehr zu zahlen als in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist. Aber normalerweise reichen die Sätze aus.
Stell dir einfach dein Nettoeinkommen vor wenn du mit Frau und Kinder zusammenleben würdest, und du alles Kosten von deinem Einkommen tragen müsstes. Wieviel würde dann für jede Person im Haushalt übrig bleiben…, ich glaube wenn du ein Einkommen hättest, wo du nur den Regelunterhalt zahlen müsstest, dann sieht das alles nicht mehr so schön aus!
Meine Erfahrung ist, das der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ausreicht. Sonderzuwendungen sind natürlich bei der Mutter sehr willkommen. Werden die Kinder älter, sind auch dann solche Zuwendungen auch bei den Kindern gern gesehen!
Gruß von Norbert
Könnt ihr mir helfen ???
Danke
Etronic