Hallo zusammen,
meine Frage- ist es richtig das bei der Berechnung Hartz IV der Unterhalt der für das Kind bestimmt ist auf den Bedarf angerechnet wird? (Miete)Also ich bekomme für mein kind (12) Unterhalt vom Ex 249.-Euro +154.- Kindergeld Diese Summe - die doch für das Kind gedacht ist, wird voll angerechnet bei der Bedarfsgemeinschaft?Was ist mit dem Mehrbedarf wenn die Schule wieder angeht? Hefte , Bücher Materialien usw.das sind doch Kosten die man garnicht ansparen kann. Eine Nachzahlung beim Strom etwas über 200.- hat meine Ersparnisse geschluckt und nun? Wir bemühen uns schon sehr sparsam zu sein aber mit einer Nachtspeicherheizung nicht so einfach.Urlaub (Ferien mit dem kind- faktisch nicht möglich-ich meine nicht Ausland!aber auch nicht nur wandern!Freibad kostet auch Geld
Hallo,
die Anrechnung des Kindesunterhalts auf die Bedarfsgemeinschaft ist richtig:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
nur das Kindergeld muss beim entsprechenden Kind verrechnet werden.
Weitere Leistungen als hier aufgeführt gibt es nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
und diese:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html
alles andere, auch Schulbedarf ist im Regelsatz enthalten.
grüsse
dragonkidd
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