Anrechnung erstes Lehrjahr zur Bürokauffrau?

Hallo!

Habe ein super wichtiges Anliegen, folgendes:

Ich hatte eine Lehre zur Rechtsanwaltsfachangestellten begonnen, welche ich im 2ten Lehrjahr ohne Zwischenprüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste.

Letztes Jahr fing ich dann meine Lehre zur Bürokauffrau an, aus welcher ich jetzt im Zweiten mit absolvierter Zwischenprüfung zum 31.12.06 ungerechtfertigt gekündigt wurde.

Nun habe ich einen Betrieb gefunden welcher mich zum 1.3. wieder einstellen würde. Da ich jedoch von Oktober bis heute nicht mehr in der Schule war fehlt mir einiges an Stoff.

Mein Chef fragte mich nun in welchen Lehrjahr ich weitermachen möchte?! Wäre es denn möglich wieder in meine Klasse zu gehen? Also wieder ins Zweite? Gehe ich wieder zurück ins Erste, bringt es mir ja nicht wirklich viel, dann würde ich lieber erst im August normal wieder ins 2te Lehrjahr einsteigen und solange jobben.

Würde ich denn das erste Jahr angerechnet bekommen? Oder sogar etwas von den 2 Jahren beim Anwalt?

Ich bin 23 Jahre alt und habe leider nur den Hauptschulabschluss.

Da das Arbeitsamt seit Tagen auf einen Rückruf warten lässt würde ich mich über eure Hilfe mehr als freuen! Bin gerade total verzweifelt da mir der Gedanke wieder ins erste Lehrjahr einsteigen zu müssen obwohl ich bereits die ZWP geschrieben habe schon bissel übel aufstößt - ich hätte davon ja nichts außer fürs Azubigehalt Vollzeit arbeiten zu müssen Mein Chef würde mich auch im August anfangen lassen…

Wäre über Hilfe super super dankbar!!!

Ganze liebe Grüße
Naninie

Hallo!

Da ich jedoch von Oktober bis heute
nicht mehr in der Schule war fehlt mir einiges an Stoff.

Dann solltest du dich erst mal bei der IHK (die wahrscheinlich für diese Ausbildung zuständig ist) erkundigen, ob für die Prüfungszulassung irgendwelche Fehlzeiten angerechnet werden.
Falls nicht, wirst nur du selber beurteilen können, ob du die verpasste Zeit noch irgendwie reinholen kannst, denn wir kennen deinen vorherigen Leistungsstand und deinen Zugang zum Stoff nicht.

MfG

Hallo Naninie,

hast du schon mal bei der IHK nachgefragt? (die müssen ihr Okay zur Anrechnung geben)
Wenn der neue Arbeitgeber dich zum 1.3. einstellen will und dir den Stoff aus dem 1. Jahr drauf hast, würd ich im 2. Jahr weitermachen. Deine ehemaligen Mitschüler sind bestimmt so nett und leihen dir ihre Aufzeichnungen.

Und da du ja schon 23 bist, bist eh nicht mehr berufsschulpflichtig!

Kannst also auch ohne Berufsschule deine Ausbildung weitermachen.

Gruss Jess