Anrechnung Fahrtgeld der RV auf Alg II?

Hallo, liebe Leute,

der folgende Fall mit Bitte um Infos:

Es ist eine Berufsfindung mit anschließender „Maßnahme“ der Rentenversicherung (RV) angetreten worden. Nach der 6-wöchigen Berufsfindungszeit wird Übergangsgeld (Übg) durch die RV gezahlt, Fahrtgeld und Verpflegungsgeld ab Beginn der Maßnahme. In der Zeit der Berufsfindung ist noch das Jobcenter (JC) für die Grundsicherung (also Alg II) zuständig; die Frage, ob in dieser 6-wöchigen Grundsicherungszeit das Fahrt- und Verpflegungsgeld als anrechenbares Einkommen vom Alg II abgezogen wird, konnte vom Maßnahmeträger bis jetzt jedoch noch nicht beantwortet werden!

  1. Wie sieht die Rechtsprechung dazu aus, bzw. gibt es da bestimmte Vorschriften, damit bei Problemen mit dem JC richtig reagiert werden kann?

Der Proband muss zudem mit den Fahrtkosten in Vorkasse gehen, da die RV diese nur nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung des jeweils vergangenen Monats auszahlt.

  1. Kann er beim JC einen Vorschuss auf diese Kosten beantragen?

Die Benzinkosten sind verhältnismäßig hoch, da der Maßnahmeträger weiter weg ist.

Vielen Dank für alle Antworten
Mikel