anhand einens beispiels würde mich intressieren ob hierzu dies für die Berechnung des Elterngeldes angerechnet wird.
Person A ist Teilzeitbeschäftigt und verdient monatlich 800 Netto.
Person A ist aber auch Selbständig und verdient dort auch nochmal 1000 Eur netto, diese hatt jetzt aber vor ihr Gewerbe zu Verkaufen um sich ganz für das erwartete Kind zu kümmern.
Für ihr Gewerbe gibts es bereits intressenten. Mal angenommen Person A bekommt 10 000 Eur für den verkauf, würde dieser Betrag für die Ermittlung des Elterngeldes berügsichtigt ?
Hallo,
das Elterngeld wird meines Wissens auf das Durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate (vor beginn des Verdienstausfall durch Elternzeit) angerechnet. Ich vermute das die 10 000 € nicht eingerechnet werden würden, da es sich um ein einmaliges einkommen handelt (wie wenn Person A ihr Auto verkaufen würde). Die 1000 € Einkommen aus der Selbstständigkeit würden, da bin ich mir relativ sicher, angerechnet, da es ja ein regelmäßiges Einkommmen ist.
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