Anrechnung Mietweinnahmen auf Witwenrente

Guten Abend,
meine Fragen:
1.Beide vor 1962 geboren, aber erst 2004 geheiratet. Fällt dann die Berechnung unter das    alte Rentenrecht oder das Neue ab 2002, Gibt es dort für solche Fälle auch Ermessensspielraum ??

  1. Für Wohnungen mit Wohnrecht, also ohne Mieteinnahmen, wird da eine Miete angesetzt,

Beides gilt für die Witwenrente.

Für eine fachkundige Auskunft wäre ich dankbar,
mfg eledonata

Hallo!

Ist Frage Nr. 1 nicht selbstverständlich ?  Zeitpunkt der Heirat (eigentlich des Todesfalls !) ist entscheidend, nicht das Geburtsdatum der Eheleute ! Also neues Recht.

Frage 2  kann ich nicht definitiv beantworten.  Man müsste vielleicht auch wissen, wer das Wohnrecht nutzt und wer sich deshalb mögliche fiktive Mieteinnahmen daraus als Einkommen anrechnen lassen muss.

Aber im Fall des Wohnrechtgebers kann das ja nicht seine Witwenrente schmälern, weil er diese möglichen Mieteinnahmen gar nicht realisieren kann. Er kann nicht diesen Wohnrechtsinhaber raussetzen und einen echten zahlenden Mieter dafür einziehen lassen.

Also aus meiner Sicht keine Anrechnung auf das Einkommen der Witwe/  des Witwers.

MfG
duck313