Guten Abend,
meine Fragen:
1.Beide vor 1962 geboren, aber erst 2004 geheiratet. Fällt dann die Berechnung unter das alte Rentenrecht oder das Neue ab 2002, Gibt es dort für solche Fälle auch Ermessensspielraum ??
- Für Wohnungen mit Wohnrecht, also ohne Mieteinnahmen, wird da eine Miete angesetzt,
Beides gilt für die Witwenrente.
Für eine fachkundige Auskunft wäre ich dankbar,
mfg eledonata