Anrechnung Nebeneinkommen bei ALG1

Hallo,

jemand war im März und April arbeitslos und hat ALG1 bezogen. Er hat bei Antragstellung angegeben, dass er im März stundenweise arbeiten wird. Da das Entgelt immer sehr variabel ist (freier Dozent) gab er an, 170€ zu bekommen (schätzungsweise). Daraufhin wurden ihm die 10€ die er über den ohne Abzug erlaubten 160€ liegt vom ALG1 abgezogen. Soweit, sogut.

Da hat er aber schon gesagt, dass er immer erst im Nachhinein Geld bekommt. In dem Falle kam im Juni das Geld für Januar bis März. Eine genau Aufschlüsselung gibt es nicht. Seitdem schickt die Agentur für Arbeit ständig neue Aufforderung, die Gehaltsmitteilung vorzulegen. Das tat der Jemand auch und wies darauf hin, dass eine genaue Aufschlüsselung aber nicht möglich sei. Außerdem wies er darauf hin, dass er im März (also im Bezugszeitraum) auch gar kein Geld bekommen hat. Er hat auch eine Tabelle abgegeben auf der er selber aufschlüsselt wieviel Stunden er im März gearbeitet hat und wie hoch dann das Einkommen war.
Das Sekretariat der Dozentenstelle ist nicht den wiederholten Aufforderung des Jemand gefolgt, das Formular für die Agentur für Arbeit auszufüllen.

Jetzt macht die Agentur Druck auf diesen Jemand obwohl dieser doch gar nichts dafür kann. Er meldet sich ständig sowohl bei Sekretariat als auch bei der Agentur für Arbeit.

  1. Frage: Darf überhaupt ein Nebenverdienst angerechnet werden obwohl die Vergütung gar nicht im Bezugsmonat kam?

  2. Frage: Was passiert wenn es der Agentur für Arbeit zu lange wird? Rechnet sie dann einfach selber den Verdienst nach Gutdünken aus und verlangt dann Geld zurück?

  3. Frage: wie macht man am besten Druck auf das Sekretariat? Kann das nicht auch die Agentur machen?

Danke im voraus.

Grüße
HäschenHüpf

Hallo HäschenHüpf,
zuerst einmal sollte JEMAND mitteilen, ob er denn diesen Zuverdienst bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit hatte und wenn ja, seit wann und in welcher Höhe.

Dann wäre nämlich der Punkt gegeben, dass dieser Zuverdienst in Höhe des Durchschnittes überhaupt nicht anzurechnen wäre.

MfG LM

Hallo,

das Nebeneinkommen bestand schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit - allerdings nicht jeden Monat ausbezahlt sondern als Privatdozent jeweils nach Beendigung der jeweiligen Vorlesung (machte ca. 2-3 Abrechnungen/ Jahr). So ist die Aufschlüsselung wieviel auf den Monat März gefallen ist sehr schwierig - zumal im März selber ja auch gar kein Geld kam. Daher fragt sich der jemand auch wie das ganze berechnet werden soll (auch auf Seiten des Sekretariats das die angeforderten Unterlagen der Agentur für Arbeit nicht zurückschickt).

Jegliche Versuche, das dem Sachbearbeiter zu erklären scheitern jedesmal weil dieser eine Gehaltsabrechnung für März verlangt - die es ja noch nicht einmal gibt…

Grüße
HäschenHüpf

Hallo HäschenHüpf,
der Betreffende nimmt die entsprechenden Abrechnungen für das vergangene Jahr, addiert die gezahlten Beträge, dividiert die durch 12 und kommt so auf einen durchschnittlichen monatlichen Betrag. Aus den Abrechnungen gehen ja dann auch die entsprechenden Leistungszeiträume hervor. Derjenige sollte sich auf Diskussionen einrichten, da auch die Sachbearbeiter nicht immer in den Rechtsvorschriften bewandert sind. LM hatte ein ähnliches Vergnügen, die Arbeitsagentur hat erst 14 Tage vor dem Sozialgerichtstermin ihren Fehler eingesehen. Am Wochenende könnte ich mal den entsprechenden Paragraphen raussuchen. Dann einfach nachlesen und entsprechend argumentieren.
MfG LM