Anrechnung Praktika usw. für gesetzliche Rente

Kann man Abschnitte wie Industriepraktika oder Studienarbeiten (bei Unternehmen und dadurch bezahlt) als Praktikum werten lassen (statt wie das restliche Studium als Ausbildungszeit)?

Und falls ja, wie macht sich das bemerkbar (z.b. mehr Anrechnungszeiten oder höhere/niedrigere Rente wegen höherem/niedrigerem Durchschnittsverdienst)?

Das ist irrelevant. Die Frage ist, ob es sozialversicherungspflichtig war oder nicht.

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