Hallo,
ich bin seit Oktober 2010 Azubi, bekomme ergänzend Hartz V!. Werden sie monatlichen Zulagen für Schicht-und Wochenarbeit berücksichtigt oder bleiben sie bei der Berechnung der ergänzenden Leistung aussen vor. Die Zulagen sind komplett abgabenfrei ?
Sorry,
kann hier leider nicht weiterhelfen, das weiß ich überhaupt nicht.
MfG
Hallo,
leider nein. Gem. §§ 11 SGB II werden diese Zulagen mit berücksichtigt. Nur Fahrtkostenzuschüsse wären anrechnungsfrei.
Gruß Marty
Hallo,
Frank F. Sonderzahlungen und Schichtzulagen sind in der Regel anrechnungsfrei. Es kommt allerdings auch af die Höhe an, wenn es zu einer erhöhten Vermögensbildung führen (was so gut wie nie der Fall ist, Beispiel: 13. Monatsgehalt). Das heißt jedoch nicht, das dies nicht der Meldepflicht unterliegt. Das heißt EK-Bescheinigung muss einreicht werden, mit Anrechnung ist in der Regel nicht zu rechnen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
MfG
Bea
Hallo!
Soweit ich weiß, wird beim ALG II alles angerechnet, was nur irgendwie als Einkommen gezählt werden kann! Somit zählen leider auch alle Zulagen oder Boni dazu!
Sorry, dass ich keine günstigere Antwort geben kann.
LG
N. Brockholz
Hallo,
ich weiß, dass die Zulagen steuerfrei sind. Aber es wird leider tatsächlich Dein tatsächliches Netto-Einkommen bei Deinen Leistungen auf Hartz IV berücksichtigt / angerechnet.
Viele Grüße
kEINE aHNUNG
tUT MIR LEID:
Lieber Frank,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Berechnung des Leistungsbedarfes nach dem SGB II sind die gezahlten steuerfreien Schichtzulagen anrechnungsfrei, so Sozialgericht Dresden vom 23.10.2009, S 6 AS 2326/07.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch
Hallo herr Busch,
nochmals vielen dank für ihre antwort. Leider gibt es aus 2010 ein Urteil des BSG, danach sind die erwähnten Zuschläge nicht anrechnungsfrei
BSG 4. Senat vom 1.6.2010, Az B 4 AS 89/09 R (keine zweckbestimmten Einnahmen)
Gruß Frank