Guten Tag.
Kann ich im Jahr 2010 angefallen Spekulationsgewinne (Aktien), genauer die darauf einbehaltende Kapitalertragssteuer, mit Spekulationsverlusten im Jahr 2011 steuerlich gegen rechnen?
Wenn ja wie? Mit der Einkommenssteuererklärung oder separat?
Besten Dank