Guten Tag.
Kann ich im Jahr 2010 angefallen Spekulationsgewinne (Aktien), genauer die darauf einbehaltende Kapitalertragssteuer, mit Spekulationsverlusten im Jahr 2011 steuerlich gegen rechnen?
Wenn ja wie? Mit der Einkommenssteuererklärung oder separat?
Besten Dank
Klar, geht. Bei der Einkommenssteuererklärung 2010 einen Verlustvortrag beantragen!!!
Die Banken verrechnen nur positive und negative Gewinne des laufenden Jahres. Falls ESt-Erklärung schon gemacht, nochmals melden.
Hallo,
ein Verlustrücktrag ist leider nicht mehr möglich. Es kommt nur noch ein Verlustvortrag, d.h. Verrechnung mit künftigen Gewinnen in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Damit kenne ich mich nicht aus. Vielleicht kann dir ja jemand anderesw helfen.
Viele Grüße
hallo
Mit Spekulations Gewinne (Aktien) kenn ich mich nicht wirklich aus sorry
LG Mausi
hallo,
bin nicht mit der abgeltungssteuer vertraut
Hallo,
ob es noch einen Verlustvortrag von 2011 nach 2010 gibt weiß ich nicht. Aber die Verluste können mit Gewinnen im Jahr 2012 und später verrechnet werden.
Gruß