Hallo Wissende,
während eines ALG1-Bezugs wurde eine REHA-Massnahme der DRV durchgeführt und für den Zeitraum von drei Wochen Übergangsgeld in Höhe von knapp 680€ gezahlt, obwohl die DRV vom ALG1-Bezug Kenntnis hatte. Während der REHA-Massnahme lief das ALG1 weiter, obwohl auch bei der Aa der Zeitraum der REHA-Massnahme bekannt war.
Also Geld an die Seite gelegt und die Höhe des Übergangsgeldes der Aa angezeigt, mit dem Wissen, dass „irgendwas“ zurück gezahlt werden muss.
Soweit, so gut.
Nun kam ein „Androhungsformular“ von der Aa zur Stellungnahme und der Aussage, dass ein Betrag in Höhe von knapp 835€ nach Fristablauf mit der nächsten Fälligkeit des ALG1 verrechnet werden wird.
Meine Frage: Wie kommen die unterschiedlichen Beträge zustande? Ist das korrekt und, wenn nein, wo steht das?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Der Wichtel_de