Ich habe folgendes Problem:
ich befinde mich seit Februar in Elternzeit,lebe allein mit meiner Tochter (Vater noch Student) beziehe Elterngeld und habe seit Mai Wohngeld bekommen mit der Hoffnung, dass wir mit dem Kinderzuschlag aufstockendes ALG2 umgehen können. Der Antrag ist aber nach Monaten des hin und her aufgrund des Nicht Erreichens von
Mindesteinkommen abgelehnt worden. Ablehnungsbescheid kam im August. Das Jobcenter hat mir rückwirkende Zahlungen ab Monat Mai gewährt, hat das Wohngeld als Einkommen mit angerechnet (soweit auch für mich noch plausibel) und zieht mir jetzt im Nachhinein nochmal das gesamte seit Mai gezahlte Wohngeld als Erstattung von dem Hartz 4 ab und zahlt es es an die Wohngeldbehörde. Für mich stellt es sich als doppelte Anrechnung dar und ich frage hier, ob jemand beurteilen kann, ob das Jobcenter hier richtig gerechnet hat.!!!