Anrechnung Vermögen beim Bafögantrag

Hallo, meine Tochter möchte im Herbst mit dem Studium anfangen und auch Bafög beantragen. Im Moment hat sie noch ein „Vermögen“, das geringfügig über dem Freibetrag liegt. Sie benötige aber noch unbedingt ein Auto. Nun besitzt ihre Oma noch ein sehr gutes Auto, das sie nicht mehr fahren kann. Sie würde es meiner Tochter für 6500,00€ verkaufen. Allerdings reicht das Gesparte dann doch wieder nicht komplett aus. Das heißt: Oma würde für die restliche Summe, die nicht das Barvermögen deckt, ein Darlehen (Zahlungsaufschub bis Studium ende) gewähren. Allerdings würde auch erst dann das Auto auf den Namen meiner Tochter zugelassen werden. Es wäre jetzt ja ohnehin noch günstiger über Omas Prozente versichert. Wie wird das jetzt beim Bafögantrag gewertet? Ist so das Vermögen aufgebraucht und alles ist ok oder erkennt das Bafögamt den Autokauf nur an, wenn meine Tochter auch schon sofort im Kfz-Brief als Eigentümer eingetragen ist? Kann meine Tochter mit ihrer Oma einen Kauf- und Darlehnsvertrag abschließen? Wird der anerkannt?

Hallo,

ich glaube, so kompliziert ist die Sache gar nicht: Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, ist es weg und kann ergo nicht mehr angerechnet werden. Ob das Geld nun für ein Auto verwendet wird, was noch der Oma gehört, oder für irgendetwas anderes, ist dabei unerheblich. Für das Bafög-Amt ist relevant, welches Vermögen bei Antragstellung da ist.

LG
figuralis

Hallo, meine Tochter möchte im Herbst mit dem Studium

anfangen

und auch Bafög beantragen. Im Moment hat sie noch ein
„Vermögen“, das geringfügig über dem Freibetrag liegt.

Sie

benötige aber noch unbedingt ein Auto. Nun besitzt ihre

Oma

noch ein sehr gutes Auto, das sie nicht mehr fahren

kann. Sie

würde es meiner Tochter für 6500,00€ verkaufen.

Allerdings

reicht das Gesparte dann doch wieder nicht komplett aus.

Das

heißt: Oma würde für die restliche Summe, die nicht das
Barvermögen deckt, ein Darlehen (Zahlungsaufschub bis

Studium

ende) gewähren. Allerdings würde auch erst dann das Auto

auf

den Namen meiner Tochter zugelassen werden. Es wäre

jetzt ja

ohnehin noch günstiger über Omas Prozente versichert.

Wie wird

das jetzt beim Bafögantrag gewertet? Ist so das Vermögen
aufgebraucht und alles ist ok oder erkennt das Bafögamt

den

Autokauf nur an, wenn meine Tochter auch schon sofort im
Kfz-Brief als Eigentümer eingetragen ist? Kann meine

Tochter

mit ihrer Oma einen Kauf- und Darlehnsvertrag

abschließen?

Wird der anerkannt?

Hallo,

also maßgeblich ist das Vermögen zum Zeitpunkt der
Antragsstellung.
Wenn Deine Tochter kein „Vermögen“ mehr über 5200€ hat,
dann ist es auch egal, ob sie damit ein Auto gekauft hat,
dass nicht auf sie zugelassen ist oder es einfach auf den
Kopf gehauen hat! Größere Schenkungen, also Geldtransfer
OHNE Gegenleistung, werden vom Amt bei Bekanntwerden
trotzdem als eigenes Vermögen angerechnet!

Übrigens wird das Auto allein mit einem Höchstwert von
7500€ als anrechnungsfrei angesehen und WEITERHIN darf
Deine Tochter noch mal höchstens 5200€ haben!

Mein Tipp: Auto kaufen (egal ob auf Omi zugelassen oder
nicht), nicht mehr als 5200€ „haben“ und dann Antrag
stellen!

Hier der Link dazu:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Siehe auch Infos zum DATENABGLEICH (letzter Punkt)!

Viel Erfolg und alles Gute!

MfG

Vita

Guten Morgen,
es ist ein versehen von wkw, bin kein experte, sollte längst geändert werden.
Ich denke aus meiner sicht, spielt es keine rolle, auf wen das auto zugelassen ist.Wichtig ist, dass ihr vermögen aufgebraucht ist. Das bafögamt interessiert es nicht ob ihre tochter ein auto fährt oder nicht.
Es ist eine familieninterne angelegenheit.
schönes we
gruss rossi1208

Hallo,

was heißt geringfügig über Freibetrag?
Ein Bafög-Antragsteller darf bis zu 5200 Euro besitzen soweit ich weiß ohne das die Baföghöhe negativ beeinflusst wird. „Überschüssiges“ Geld sollte man zum „Schulden tilgen“ bei nahen vertrauenswürdigen Verwandten verwenden. :wink: .

Wenn ihre Tochter ein Auto zum fahren haben muss/soll würde ich die Versicherung und Besitzrechte bei der Oma lassen. Evtl. bei der Versicherung nachbessern das das Fahrzeug auch von anderen Personen gefahren darf. Die Oma wird ja hoffentlich noch sehr alt, keine böse Anspielung!

P.S. Achja Auto wird als Vermögen hinzugezählt beim Bafögantrag. Wie auch Bausparverträge usw.

Interessanter Link: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,4345…

Hoffe das ich Ihnen etwas behilflich sein konnte.