Ab 2005 gilt ja die neue Regelung, daß in der Rentenversicherung nicht mehr wie bisher drei Jahre für Schul- oder Studienzeit nach dem 16. oder 17. Lebensjahr als Beitragszeit angerechnet werden.
Die Frage ist: gilt das für diejenigen, die diese Zeit bereits hinter sich gebracht haben, trotzdem noch, gibt es also eine Art Vertrauensschutzregelung, oder fällt das dann auch nachträglich weg?
Die Anerkennung dieser Zeit wird für rentennahe Jahrgänge bis 2008 stufenweise abgeschmolzen (wenn also der Rentenbeginn in dieser Zeit liegt).
Für alle, deren Rentenbeginn nach 2008 liegt, gibt es diese Zeiten nicht mehr. Die Anerkennung der Zeiten ist also nur vom Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängig.
Alle anderen Argumente, z. B. wenn die Zeit bereits im Versicherungskonto gespeichert ist, zählen nicht.