Anrechnung von Ausbildungsjahren bei Rentenplänen

Hallo,
laut einem aktuellen Spiegel-Online-Artikel sieht die
geplante Rentenreform u.a. folgendes vor:
„Die bislang rentensteigernden drei Ausbildungsjahre für Gymnasiasten und Studenten sollen zudem gestrichen werden“.
Frage: Soll dies dann ab Verabschiedung der neuen Regeln gelten,
oder sozusagen rückwirkend für alle?
Fällt mir im Moment nicht ein, aber das war bei der Rente schon mal so,
dass eine bisher gültige Anrechnung für die Rentenhöhe,
ab einem bestimmten Datum (1992?) gekippt wurde.
Das kann doch eigentlich nicht sein. Genau wie bei der Eigenheimzulage
„rechne“ ich doch bei dem was ich tue, mit einem bestimmten Betrag
für die Zukunft. Oder anders gesagt: " Wenn ich gewusst hätte,
dass mir die 3 Jahre Rentenanerkennung vom Studium später wieder
aberkannt werden, hätte ich nicht studiert, bzw. anders geplant und
gewirtschaftet".
Danke für Aufklärung,
Erik

Hallo Erik,

AFAIK, aber hier begebe ich mich auf ganz dünnes Eis, ist es so, dass der „Vertrauensschutz“ (das, was Du als Planungssicherheit umschreibst) nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. Es wird so argumentiert, dass, wenn Du erst in 20 Jahren Deine Rente beziehen wirst, Dir noch genügend Zeit zum „umplanen“ bleibt.
Frag’ mich jetzt aber nicht nach de minimal zulässigen Schutzzeitraum. :smile:

Grüße,

Anwar

Hi,

AFAIK, aber hier begebe ich mich auf ganz dünnes Eis, ist es
so, dass der „Vertrauensschutz“ (das, was Du als
Planungssicherheit umschreibst) nur für einen bestimmten
Zeitraum gilt.

vor allem gilt hier „mal kuckn, obs klappt“. Die Bundesregierung hat schon mehrfach Vorschriften erlassen, die rückwirkend in geschlossene Verträge eingreifen sollten. M.W. sind diese Regelungen alle vom Verfassungsgericht gekippt worden.

Gruß,
Christian

Hallo,

vor allem gilt hier „mal kuckn, obs klappt“. Die
Bundesregierung hat schon mehrfach Vorschriften erlassen, die
rückwirkend in geschlossene Verträge eingreifen sollten. M.W.
sind diese Regelungen alle vom Verfassungsgericht gekippt
worden.

Das ist natürlich richtig. Bei der Anzahl von Gesetzen und Regelungen, die vom Verfassungsgericht jedes Jahr kassiert werden, kann man sich schon fragen, ob die vor Erlass überhaupt mal von Juristen geprüft werden. :frowning:

Grüße,

Anwar

Hi,

AFAIK, aber hier begebe ich mich auf ganz dünnes Eis, ist es
so, dass der „Vertrauensschutz“ (das, was Du als
Planungssicherheit umschreibst) nur für einen bestimmten
Zeitraum gilt.

Prima, und wenn dann meine Gesundheit oder die allgemeine
Wirtschaftslage nicht mitspielt habe ich wenigstens was für
die Allgemeinheit geleistet :frowning:

vor allem gilt hier „mal kuckn, obs klappt“. Die
Bundesregierung hat schon mehrfach Vorschriften erlassen, die
rückwirkend in geschlossene Verträge eingreifen sollten. M.W.
sind diese Regelungen alle vom Verfassungsgericht gekippt
worden.

Hoffentlich auch dieser! Mal unter uns: „Kann sich eine Reformvorschäge-
Gruppe vorstellen, dass es einige Menschen gibt, welche nicht
unbedingt nach dem „Schule-Ausbildung-Bundeswehr-Studium-Arbeit“-
Modell leben, bzw. gelebt haben und die um jedes Jahr Rentenanerkennung
bangen müssen?“
Ich habe 4 Jahre incl. Diplom straight durch studiert. Habe also
meinen Beitrag für das Bildungsniveau in Deutschland geleistet.
Davor waren insgesamt 2-3 Jahre ohne volle Sozial/Lohnbeiträge.
Diese 2-3 Jahre habe ich bewußt abgeschrieben.
Fehlt jetzt allerdings die Anerkennung der Studienzeit wird das
Loch zu groß. Und wenn dann zukünftig noch Arbeitslosigkeit
dazu kommen sollte (was heutzutage ja eher die Regel als die
Ausnahme ist), kann ich noch so viel planen und es trotzdem nicht
zu einem Ausgleich kommen (auch in Beracht auf die allgemeine
Rentenentwickelung mit mehreren Einschnitten im Vergleich zu heute).

Grüße,
Erik